Für Geländewagen muß die volle Kraftfahrzeugsteuer gezahlt werden
MÜNCHEN (mwo). Wer einen Geländewagen nutzt, muß dafür die volle Kraftfahrzeugsteuer in der für Pkw üblichen Höhe zahlen. Eine Einstufung in die steuerlich weit günstigere Lkw-Klasse schreibt auch nicht das europäische Recht vor, heißt es in einem Beschluß des Bundesfinanzhofs.