Nutzenbewertung

G-BA veröffentlicht FAQ zu Verfahren nach Paragraf 137h SGB V

Das FAQ richtet sich an Krankenhäuser und Hersteller von Medizinprodukten. Sie sollen eine Hilfestellung bei generellen und begrifflichen Fragen zum Verfahren nach &137h SGB V sein.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zur Nutzenbewertung von stationären Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, bei denen ein Medizinprodukt hoher Risikoklasse eingesetzt wird, das FAQ „Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Verfahren nach § 137h“ veröffentlicht. Das FAQ richtet sich an Krankenhäuser und Hersteller von Medizinprodukten. Sie sollen eine Hilfestellung bei generellen und begrifflichen Fragen zum Verfahren sein, beispielsweise zu den Voraussetzungen, unter denen der G-BA eine Bewertung nach § 137h SGB V durchführen muss, zu den Inhalten der Bewertung, zu den Anforderungen an nutzenbelegende (Erprobungs-)Studien sowie zu den Konsequenzen einer Bewertung.

Wie bislang können sich Krankenhäuser und Medizinproduktehersteller vom G-BA auch beraten lassen: Beispielsweise zu der Frage, ob in einem konkreten Einzelfall die Voraussetzungen für ein Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V und damit die Pflicht für eine Informationsübermittlung an den G-BA bestehen. Auf Wunsch kann der G-BA im Rahmen einer solchen Beratung hierzu einen rechtlich verbindlichen Beschluss fassen. (eb)

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