Bedarfsplanung

GBA meldet bei Job-Sharing Vollzug

Nicht mit jeder Richtlinie kommt der Gemeinsame Bundesausschuss unter die Räder. Die neuen Regeln, die kleine Praxen im Job-Sharing begünstigen, sind nun in Kraft getreten.

Veröffentlicht:

BERLIN. Kleine Praxen mit Job-Sharing-Partner dürfen ab sofort bis zum Fachgruppenschnitt wachsen. Sie sind nicht auf die ansonsten geltende maximale Steigerung der Leistungsmenge von drei Prozent begrenzt. Die Erleichterung gilt auch für Praxen, die angestellte Ärztinnen oder Ärzte mit Leistungsbegrenzung beschäftigen.

Das geht aus einer Mitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) hervor, nach dem der Beschluss zur Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie, der die Erleichterungen für Job-Sharing-Praxen vorsieht, jetzt vom Bundesgesundheitsministerium ohne Beanstandung genehmigt worden und damit in Kraft getreten ist.

Um einen Treppeneffekt nach oben mit der daraus folgenden Leistungsausweitung zu vermeiden, werden die Job-Sharing-Praxen und die Praxen mit angestellten Ärzten mit Leistungsbeschränkung bei der Berechnung des Fachgruppendurchschnitts nicht mitgerechnet, heißt es in der Begründung des Beschlusses.

Das Job-Sharing ist ein von Ärzten gerne genutztes Modell für den Übergang in den Ruhestand, weil ein Job-Sharing-Partner bei der Ausschreibung im Nachbesetzungsverfahren nach fünf Jahren bevorzugt berücksichtigt wird. Problem dabei ist, dass aufgrund der Leistungsbegrenzung zwei Ärzte von demselben Honorar leben müssen, das vorher ein Arzt erzielt hat.

Das fällt in kleinen Praxen naturgemäß besonders schwer. Ein Job-Sharing kann aber auch dafür genutzt werden, die zusätzlichen Kapazitäten für eine Ausweitung des Praxisspektrums im privatärztlichen Bereich zu nutzen. (ger)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!