Gaskunden: Nur mit Widerspruch gibt es Geld zurück

KARLSRUHE (mwo). Gaskunden bekommen nach einer unzulässigen Preiserhöhung nur dann Geld zurück, wenn sie dieser Preiserhöhung widersprochen haben.

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Dafür haben sie aber drei Jahre Zeit, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.

Ärzte, deren Gaspreis in den vergangenen drei Jahren angehoben worden ist, sollten daher noch einen Widerspruch prüfen. Unwirksam sind laut BGH-Richter insbesondere Preisklauseln in Verträgen, die es dem Versorger einseitig freistellen, ob er eine Änderung der Einkaufspreise weitergibt.

Az.: VIII ZR 113/11 und VIII ZR 93/11

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