Rechtsanwältin klärt auf

Geimpft oder genesen – dürfen Ärzte das die Praxismitarbeiter fragen?

Das Infektionsschutzgesetz erlaubt Praxisinhabern, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter zu erfragen. Das gilt jedoch nur für Impfungen, die die KRINKO für erforderlich hält. Cave: Die COVID-Prävention gehört bislang nicht dazu!

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