Geld für gekaufte Braut kann nicht eingeklagt werden

HAMM (dpa). Die deutsche Justiz will dem Verkauf von Bräuten in der Bundesrepublik einen Riegel vorschieben. Das Geld für eine gekaufte Ehefrau sei hierzulande auch nach der Trennung nicht einklagbar, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm jetzt klar.

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Das Gericht hatte bei dem Anfang der Woche veröffentlichten Urteil über eine Ehe unter Kurden zu verhandeln. Verwandte des Ehemannes hatten das Brautgeld zurückgefordert, als die Braut vor ihm geflohen war.

Wenn die Familie des Bräutigams Geld zahle, damit eine Ehe zustande komme, verletze dies "die Freiheit der Eheschließung und die Menschenwürde", so das OLG. "Es solle kein Anreiz zum Abschluss von Brautpreisabreden (...) mehr bestehen", hieß es laut Mitteilung.

Daher müsse deutlich gemacht werden, dass solche Verabredungen nur auf eigenes Risiko erfolgen können. "Die Beteiligten sind Angehörige des jesidischen Glaubens", erläuterte eine OLG-Sprecherin. Die Ehe wurde im Juni 2007 geschlossen.

 "Die Kläger - der Bruder und die Schwägerin des Bräutigams - zahlten an den Brautvater vor der Eheschließung 8000 Euro." Noch vor dem ersten Hochzeitstag verließ die damals 19-Jährige ihren Mann. Er hatte sie in der Ehe vergewaltigt.

Az.: I-18 U 88/10

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