Direkt zum Inhaltsbereich

EGMR-Urteil

Geldbußen für Maskenverweigerer sind rechtens

Die europäischen Staaten dürfen Geldbußen für Maskenverweigerer verhängen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden – und damit die Klage eines Ukrainers abgewiesen.

Veröffentlicht:
Wer sich weigert, in der Arztpraxis eine Maske aufzusetzen, muss mit einer Geldbuße rechnen. Das hat nun auch offiziell der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt.

Wer sich weigert, in der Arztpraxis eine Maske aufzusetzen, muss mit einer Geldbuße rechnen. Das hat nun auch offiziell der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt.

© Ok Shu / Westend61 / picture alliance

Straßburg. Bürger, die während einer pandemiebedingten Maskenpflicht das Tragen einer Schutzmaske verweigern, dürfen mit einer Geldbuße belegt werden. Das hat nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg bestätigt. Er wies damit die Beschwerde eines Ukrainers ab.

Wegen der Corona-Pandemie bestand in der Ukraine seit Anfang Dezember 2020 in bestimmten Situationen die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske. In einem Supermarkt kam der damals 35-Jährige dem nicht nach.

Als auch ein Hinweis nicht half, riefen Mitarbeiter des Supermarkts die Polizei. Die Polizisten stellten eine Ordnungswidrigkeit fest und erhoben eine Geldbuße in Höhe von 170 ukrainischen Griwna, etwa 4,90 Euro.

Klage in der Ukraine blieb ohne Erfolg

Eine Klage in der Ukraine blieb ohne Erfolg. Trotz der geringen Summe nahm sich nun auch der EGMR der Sache an. Die Geldbuße sei nach ukrainischem Recht rechtmäßig gewesen und auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, stellten die Straßburger Richter klar.

Dabei könnten auch „Verwaltungsorgane“ wie hier Polizisten die Bußgelder verhängen. Voraussetzung sei dann lediglich, dass solche Bußgelder vor unabhängigen Gerichten angefochten werden können. Das sei in der Ukraine möglich und hier auch geschehen. (mwo)

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Az.: 50824/21

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Demenzprävention?

Alzheimer: Bei wem Fleischkonsum doch von Vorteil sein könnte

Lesetipps
Eine hervorgehobene Leber im 3D-Modell

© Dr_Microbe / stock.adobe.com

Münchner Aids- und Infektiologie-Tage

Chronische Hepatitis B: Heilung durch monoklonalen Antikörper?

Noch impfen nach einer RSV-Erkrankung?

© Porträt: privat | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Noch impfen nach einer RSV-Erkrankung?

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram