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Gericht: Kreditaufnahme für Unterhalt zumutbar

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ZWEIBRÜCKEN (dpa). Ein geschiedener Ehegatte muss notfalls einen Kredit aufnehmen, um seine Unterhaltspflichten zu erfüllen. Das geht aus einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor. Einzige Ausnahme laut der Richter: Der Betroffene erhält keinen Kredit zu zumutbaren Bedingungen. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines geschiedenen Mannes ab. Er hatte sich in einem gerichtlichen Vergleich verpflichtet, für seine Ex-Frau Unterhalt in Höhe von rund 20 000 Euro nachzuzahlen. Vergleichsbedingung war, dass ihm eine Bank einen entsprechenden Kredit gewährt. Der Kläger widerrief später den Vergleich mit der Begründung, der Kredit sei für ihn nicht zumutbar. Das OLG sah dagegen keinen Grund für den Widerruf. Nach dem günstigsten Kredit müsse der Mann insgesamt knapp 3500 Euro Zinsen zahlen. Das sei zumutbar. Schließlich handele es sich bei den Unterhaltszahlungen um gesetzlich begründete Verpflichtungen und nicht um freiwillige Leistungen.

Az.: 6 UF 39/09

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