Direkt zum Inhaltsbereich

Gericht begrenzt Anspruch auf elektrischen Rollstuhl

Sind für einen Gehbehinderten 500 Meter mit dem Greifrollstuhl in angemessener Zeit zu bewältigen, gibt es keine elektrische Mobilitätshilfe auf Kasse, so ein Gericht.

Veröffentlicht:
Keinen elektrischen Rollstuhl auf Kasse, wenn Gehbehinderte auch mit dem Greifrollstuhl Strecken in angemessener Zeit überwinden können.

Keinen elektrischen Rollstuhl auf Kasse, wenn Gehbehinderte auch mit dem Greifrollstuhl Strecken in angemessener Zeit überwinden können.

© Ilan Amith / fotolia.com

KÖLN (iss). Behinderte Erwachsene haben keinen Anspruch auf ein Rollstuhlbike oder einen Elektrorollstuhl als Kassenleistung, wenn sie sich mit einem Greifrollstuhl in einem Umkreis von 500 Meter um ihre Wohnung noch selbstständig bewegen können. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Ein Mann, der an einer inkompletten Querschnittslähmung leidet, hatte die Kostenübernahme für ein Rollstuhlbike beantragt, um damit die täglichen Wege im Nahbereich erledigen zu können. Die Kasse lehnte das ab. Der Mann klagte erfolgreich vor dem Sozialgericht, das LSG verwarf dies jedoch.

"Die Mobilität des Klägers ist mit dem vorhandenen Aktivrollstuhl ausreichend sichergestellt", so das LSG. Er könne nach Angaben des medizinischen Sachverständigen innerhalb von 20 Minuten Strecken von deutlich über 500 Meter zurücklegen. Ein Elektrorollstuhl oder ein vergleichbares Zuggerät sei erst notwendig, wenn eine solche Strecke nicht in zumutbarer Zeit zu schaffen sei.

Das LSG hat Revision zugelassen. Es sieht Bedarf für die höchstrichterliche Klärung, wann ein gehbehinderter Versicherter Anspruch auf eine über einen Aktivrollstuhl hinaus gehende Mobilitätshilfe hat.

Az.: L 16 KR 45/09

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Urteil: Krankenkasse muss keine Skiprothese bezahlen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Dissens in Bezug auf Wirksamkeit

Wem oder wogegen helfen Probiotika?

Auf Haus- und Heimbesuch

Die perfekte Hausbesuchstasche: Worauf Sie beim Packen achten können

Lesetipps
Wer KI als Unterstützung für Diagnosen nutzt, sollte die Ergebnisse immer prüfen, denn: Auch KI macht Fehler.

© elenabsl / Stock.adobe.com

Tipps von hausärztlichen Anwendern

Wenn Kollege KI in der Arztpraxis „assistiert“

Eine Hand hält ein

© Sergey Nivens / stock.adobe.com

Jetzt abonnieren

Unsere Newsletter in der Übersicht

Ein Mann liegt regungslos auf dem Boden.

© Short World / Generated with AI / stock.adobe.com

DGIM 2026

Bewusstseinsstörungen: Der internistische Blick