Gericht begrenzt Anspruch auf elektrischen Rollstuhl

Sind für einen Gehbehinderten 500 Meter mit dem Greifrollstuhl in angemessener Zeit zu bewältigen, gibt es keine elektrische Mobilitätshilfe auf Kasse, so ein Gericht.

Veröffentlicht:
Keinen elektrischen Rollstuhl auf Kasse, wenn Gehbehinderte auch mit dem Greifrollstuhl Strecken in angemessener Zeit überwinden können.

Keinen elektrischen Rollstuhl auf Kasse, wenn Gehbehinderte auch mit dem Greifrollstuhl Strecken in angemessener Zeit überwinden können.

© Ilan Amith / fotolia.com

KÖLN (iss). Behinderte Erwachsene haben keinen Anspruch auf ein Rollstuhlbike oder einen Elektrorollstuhl als Kassenleistung, wenn sie sich mit einem Greifrollstuhl in einem Umkreis von 500 Meter um ihre Wohnung noch selbstständig bewegen können. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Ein Mann, der an einer inkompletten Querschnittslähmung leidet, hatte die Kostenübernahme für ein Rollstuhlbike beantragt, um damit die täglichen Wege im Nahbereich erledigen zu können. Die Kasse lehnte das ab. Der Mann klagte erfolgreich vor dem Sozialgericht, das LSG verwarf dies jedoch.

"Die Mobilität des Klägers ist mit dem vorhandenen Aktivrollstuhl ausreichend sichergestellt", so das LSG. Er könne nach Angaben des medizinischen Sachverständigen innerhalb von 20 Minuten Strecken von deutlich über 500 Meter zurücklegen. Ein Elektrorollstuhl oder ein vergleichbares Zuggerät sei erst notwendig, wenn eine solche Strecke nicht in zumutbarer Zeit zu schaffen sei.

Das LSG hat Revision zugelassen. Es sieht Bedarf für die höchstrichterliche Klärung, wann ein gehbehinderter Versicherter Anspruch auf eine über einen Aktivrollstuhl hinaus gehende Mobilitätshilfe hat.

Az.: L 16 KR 45/09

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?