„Topf Secret“

Gericht betont Verbraucherrecht

Verbraucher haben das Recht auf die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen aus Hygiene- und Lebensmittelkontrollen.

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Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat im Streit um die Verbraucher-Plattform „Topf Secret“ eine verbraucherfreundliche Entscheidung getroffenen und ihnen einen Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung von Hygiene-Kontrollergebnisse zugesprochen.

„Topf Secret“ ist eine von der Verbraucherorganisation Foodwatch und der Transparenz-Initiative „FragDenStaat“ betriebene Plattform, auf der Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Lebensmittelbetrieben abfragen und veröffentlichen können. Bereits kurz nach Start der Plattform im Januar vergangenen Jahres wurden tausende Veröffentlichungen beantragt.

Zahlreiche Betriebe reichten daraufhin in den vergangenen Monaten Klagen gegen die Weitergabe von Kontrollergebnissen ein – unter anderem mit Verweis darauf, dass eine Veröffentlichung sie in ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit einschränken könnte.

Verbraucher mit Recht auf Information

Im jetzt vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschiedenen Fall hatte ein Lebensmitteleinzelhandel versucht, die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse zu verhindern. Ohne Erfolg: Das Gericht entschied, dass Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Hygiene-Kontrollergebnisse haben. Grundlage ist das Verbraucherinformationsgesetz.

Der VGH weist im konkreten Fall außerdem darauf hin, dass das Unternehmen die negative Darstellung in der Öffentlichkeit durch rechtstreues Verhalten hätte verhindern können. Foodwatch reagiert zufrieden mit dem Beschluss: „Nun ist höchstrichterlich bestätigt: Bürgerinnen und Bürger haben einen Rechtsanspruch auf die Hygiene-Kontrollergebnisse“, erklärte Rauna Bindewald, Volljuristin und Campaignerin der Verbraucherorganisation. (mu)

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