Medizinal-Cannabis

Gericht erlaubt Fahren unter Drogeneinfluss

Veröffentlicht:

Düsseldorf. Kranke, denen ihr Arzt Medizinal-Cannabis verordnet hat, dürfen auch unter Einfluss der Droge Auto fahren. Voraussetzung ist, dass ihnen ein Gutachten trotzdem die Fahrtauglichkeit bescheinigt, urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Übliches Kriterium für den Einzug des Führerscheins ist, dass Autofahrer Drogenkonsum und Autofahren nicht voneinander „trennen“ können, sprich, dass sie wohl auch unter Drogeneinfluss fahren werden. Auch beim Kläger hatte ein medizinisch-psychologischer Gutachter dies so gesehen. Der Rhein-Kreis in Neuss nahm ihm deshalb den Führerschein ab.

Gleichzeitig bescheinigte das Gutachten dem Kläger aber „seine psycho-physische Leistungsfähigkeit unter Cannabiswirkung“. Nach dem Urteil darf er deshalb seinen Führerschein behalten. Dabei stellte das Gericht mehrere Voraussetzungen auf.

So müsse sicher sein, dass der Autofahrer „Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung einnimmt“. Dies dürfe keine negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr haben, und auch die Grunderkrankung, deretwegen Cannabis verordnet wurde, dürfe „der sicheren Verkehrsteilnahme nicht im Wege stehen“.

Generell müssten Autofahrer „verantwortlich mit dem Medikament umgehen“ und zumindest vorübergehend auf das Autofahren verzichten, wenn etwa die Dosis verändert worden ist. Im Streitfall ergebe sich aus dem medizinisch-psychologischen Gutachten, dass der Kläger diese Voraussetzungen erfüllt, so die Richter.

Die zuständige Behörde dürfe aber in Zeitabständen vom ihm ein neues Gutachten anfordern, damit die Langzeitwirkung der Drogeneinnahme überprüft werden kann. (mwo)

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Az.: 6 K 4574/18

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 2: Schneller Wirkeintritt von Naldemedin im Vergleich zu Placebo in den Studien COMPOSE-1 und COMPOSE-2

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [15]

Opioidinduzierte Obstipation

Selektive Hemmung von Darm-Opioidrezeptoren mit PAMORA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Viatris-Gruppe Deutschland (Mylan Germany GmbH), Bad Homburg v. d. Höhe
Abb. 1: Anteil der PMR-Patientinnen und -Patienten mit anhaltender Remission (primärer Endpunkt)

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [3]

Erstes steroidsparendes Biologikum bei Polymyalgia rheumatica

Sarilumab schließt eine therapeutische Lücke

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Abb. 1: Veränderung der Krankheitsaktivität, gemessen mittels Simple Disease Activity Index (SDAI) zwischen Baseline und Woche 16

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [3]

Ernährung bei rheumatoider Arthritis

Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke soll Nährstofflücken schließen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Dr. Schär Deutschland GmbH, Ebsdorfergrund
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Bewegung, geeignete Ernährung, Stressabbau

Wie wichtig bei Parkinson ein gesunder Lebensstil ist

Lesetipps
Ein Arzt füllt einen internationalen Impfpass aus.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Herzinfarkt-Prävention

Diabetes: Grippeimpfung schützt das Herz!

Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?