Gericht hebt Freiburger Alkoholverbot auf
MANNHEIM/FREIBURG(dpa). In der Freiburger Innenstadt darf auf öffentlichen Plätzen und im Freien wieder Alkohol getrunken werden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte am Dienstag das vor über einem Jahr erlassene Verbot für unwirksam.
Die Formulierung in der Polizeiverordnung sei zu pauschal, entschieden die Mannheimer Richter. Damit war die Klage eines Jurastudenten gegen die sogenannte Bermudadreieck-Regelung erfolgreich. Freiburg hatte mit dem Verbot Kriminalität und Gewalt in einem Kneipenviertel bekämpfen wollen.
Az.: 1 S 2200/08 und 1 S 2340/08)