Brustimplantate-Skandal

Gericht sieht Schuld beim TÜV

Im Skandal um minderwertige PIP-Brustimplantate hat ein Gericht erstmals eine Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Das Unternehmen müsse den Schaden ausgleichen, urteilten die Richter. 50 Millionen Euro Schadenersatz werden gefordert.

Veröffentlicht:
Etwa hunderttausenden Frauen sind minderwertige Silikonkissen von PIP implantiert worden.

Etwa hunderttausenden Frauen sind minderwertige Silikonkissen von PIP implantiert worden.

© Bruno Bebert

PARIS. Im Skandal um die minderwertigen PIP-Brustimplantate hat ein Gericht erstmals eine Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt.

Rund 1600 betroffene Frauen und sechs Händler hatten gegen den deutschen Prüfdienstleister geklagt. Aus Sicht des Gerichts in Toulon hat der TÜV seine "Pflicht zur Kontrolle und Wachsamkeit" verletzt.

Die Firma müsse nun "den Schaden der Importeure und der Opfer" ausgleichen, entschied die Kammer am Donnerstag.

Mehr als 50 Millionen Euro Schadenersatz gefordert

Dem TÜV Rheinland war im Zusammenhang mit der Zertifizierung der Implantate Schlamperei vorgeworfen worden. Die Kläger wollen mehr als 50 Millionen Euro Schadenersatz.

Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen minderwertige Silikonkissen eines französischen Herstellers implantiert, in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen.Der TÜV hatte eine Verantwortung zurückgewiesen.

Das Unternehmen sieht sich selbst als Opfer. Entsprechende Entscheidungen gab es bereits von deutschen Gerichten. Der Prozess war Teil einer Reihe von Verfahren um den Betrug des insolventen Unternehmens Poly Implant Prothèse (PIP).

PIP-Gründer Jean-Claude Mas sowie frühere Mitarbeiter sind vor einem Strafgericht in Marseille angeklagt. Dort wird ein Urteil für Dezember erwartet. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Hypertonie

Wenn der Herzschrittmacher zum Blutdrucksenker wird

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Qual der Wahl

Therapie-Entscheidung bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa: Welche Türe nehmen?

Zurückhaltung ist Trumpf

Carotisstenose: Wer braucht wirklich eine Operation?

Lesetipps
Ein Röntgenbild, das einen Zweikammer-Permanent-Herzschrittmacher (PPM) in der linken Brust im Katheterlabor zeigt.

© MdBabul / stock.adobe.com

Hypertonie

Wenn der Herzschrittmacher zum Blutdrucksenker wird