Urteil

Gericht sieht Verbindung von Grünenthal zu Conterganstiftung

Veröffentlicht:
Die Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen.

Die Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen.

© Rafa Irusta Machin/Panthermedia

KÖLN. Zwischen dem Conterganhersteller Grünenthal und der Conterganstiftung hat es nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln Verflechtungen gegeben.

Der Hersteller des Schlafmittels Contergan, durch das 5000 Kinder mit schweren Missbildungen an Armen und Beinen auf die Welt kamen, habe Zugriff auf die medizinischen Akten der Opfer gehabt, stellte das Gericht am Donnerstag fest. Seit Jahren schwelt zwischen den Beteiligten ein Streit in dieser Frage.

Der damalige Grünenthal-Anwalt sei gleichzeitig Vorsitzender der medizinischen Kommission der Stiftung gewesen. Außerdem habe Grünenthal Geld für die Arbeit einer Kommission überwiesen, die Einfluss auf die Entscheidung hatte, wer als Conterganopfer anerkannt wird. Eine Revision ist nicht zugelassen.

OLG: Meyer sagte die Wahrheit

Der Contergangeschädigte Andreas Meyer habe 2013 als Sachverständiger vor dem Familienausschuss des Bundestags den Vorwurf der Verflechtung erhoben – und dabei die Wahrheit gesagt, stellte das Gericht nun fest. Ein früherer Stiftungsvorstand hatte Meyer vorgeworfen, die Unwahrheit zu sagen. Dagegen hatte Meyer geklagt.

Andreas Meyer sieht nach dem Urteil nun die Politik in der Pflicht: "Die Bundesregierung muss uns erklären, warum Grünenthal eine so herausragende Rolle in der Stiftung spielte."

Mit dem Conterganstiftungsgesetz 1972 hatten deutsche Opfer keine Möglichkeit mehr, gegen Grünenthal zu klagen. (dpa)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Blutzuckervariabilität

Wie die Time Below Range das Diabetes-Management verbessert

Vor der Ferienzeit

Beratungsfall Reisemedizin: Worauf es im Patentengespräch ankommt

Lesetipps
Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus