Urteil

Gericht sieht Verbindung von Grünenthal zu Conterganstiftung

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Die Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen.

Die Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen.

© Rafa Irusta Machin/Panthermedia

KÖLN. Zwischen dem Conterganhersteller Grünenthal und der Conterganstiftung hat es nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln Verflechtungen gegeben.

Der Hersteller des Schlafmittels Contergan, durch das 5000 Kinder mit schweren Missbildungen an Armen und Beinen auf die Welt kamen, habe Zugriff auf die medizinischen Akten der Opfer gehabt, stellte das Gericht am Donnerstag fest. Seit Jahren schwelt zwischen den Beteiligten ein Streit in dieser Frage.

Der damalige Grünenthal-Anwalt sei gleichzeitig Vorsitzender der medizinischen Kommission der Stiftung gewesen. Außerdem habe Grünenthal Geld für die Arbeit einer Kommission überwiesen, die Einfluss auf die Entscheidung hatte, wer als Conterganopfer anerkannt wird. Eine Revision ist nicht zugelassen.

OLG: Meyer sagte die Wahrheit

Der Contergangeschädigte Andreas Meyer habe 2013 als Sachverständiger vor dem Familienausschuss des Bundestags den Vorwurf der Verflechtung erhoben – und dabei die Wahrheit gesagt, stellte das Gericht nun fest. Ein früherer Stiftungsvorstand hatte Meyer vorgeworfen, die Unwahrheit zu sagen. Dagegen hatte Meyer geklagt.

Andreas Meyer sieht nach dem Urteil nun die Politik in der Pflicht: "Die Bundesregierung muss uns erklären, warum Grünenthal eine so herausragende Rolle in der Stiftung spielte."

Mit dem Conterganstiftungsgesetz 1972 hatten deutsche Opfer keine Möglichkeit mehr, gegen Grünenthal zu klagen. (dpa)

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