Contergan-Stiftungsgesetz

Ausschuss billigt Novelle

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BERLIN. Der Familienausschuss des Bundestages hat einen Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion für die Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes gebilligt. Darin wird festgelegt, dass für die spezifischen Bedarfe von Conterganopfern künftig durch pauschale Leistungen gedeckt werden. Zudem soll die Novelle Verwaltungsverfahren in der Conterganstiftung beschleunigen.

Aus dem Entwurf gestrichen hat der Ausschuss geplante Neuregelungen zur Struktur der Stiftung, vor allem zur Besetzung des Stiftungsrates. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Rund 2700 contergangeschädigte Menschen sind in Deutschland leistungsberechtigt. Der Bund stellt dafür jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung. (aze)

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