Gerichtsgebühr schreckt Ärzte ab
MÜNCHEN (sto). Die Gerichtsgebühr für Ärzte bei Sozialgerichtsverfahren ist aus Sicht der bayerischen Landesregierung ein Erfolg. Dadurch sei die Zahl dieser Verfahren gesunken. Insgesamt sind bei den Sozialgerichten in Bayern 2005 erstmals nach vier Jahren wieder mehr Klagen eingegangen.