Geschiedene Mutter muss nicht ganztags arbeiten gehen

Veröffentlicht:

ZWEIBRÜCKEN (dpa). Eine allein erziehende Mutter eines Grundschulkindes muss nicht zwingend voll erwerbstätig sein. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken im Fall einer Mutter eines Achtjährigen entschieden.Der Sohn könne nicht für mehrere Stunden sich selbst überlassen werden.

Eine Ganztagstätigkeit der Mutter sei im Interesse des Kindes nicht zumutbar, denn im Alter von acht Jahren habe das Kind einen "persönlichen Betreuungsbedarf durch die Mutter als Hauptbezugsperson", so die Richter. Vor kurzem hatte auch das Kammergericht Berlin entschieden, dass eine Mutter ihr achtjähriges Kind nicht für den ganzen Tag in eine Betreuung geben muss, um arbeiten zu können.

Az.: 2 UF 99/08

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert