Geschiedene Mutter muss nicht ganztags arbeiten gehen
ZWEIBRÜCKEN (dpa). Eine allein erziehende Mutter eines Grundschulkindes muss nicht zwingend voll erwerbstätig sein. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken im Fall einer Mutter eines Achtjährigen entschieden.Der Sohn könne nicht für mehrere Stunden sich selbst überlassen werden.
Eine Ganztagstätigkeit der Mutter sei im Interesse des Kindes nicht zumutbar, denn im Alter von acht Jahren habe das Kind einen "persönlichen Betreuungsbedarf durch die Mutter als Hauptbezugsperson", so die Richter. Vor kurzem hatte auch das Kammergericht Berlin entschieden, dass eine Mutter ihr achtjähriges Kind nicht für den ganzen Tag in eine Betreuung geben muss, um arbeiten zu können.
Az.: 2 UF 99/08