Kündigung

Gespräch verlängert Klagefrist nicht

Veröffentlicht:

BERLIN. Wird nach Kündigung über die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses verhandelt, verlängert sich dadurch die Frist für eine Kündigungsschutzklage nicht, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Kündigungsschutzklage ist zwingend drei Wochen nach Zugang der Kündigung einzureichen. (bü)

LAG Berlin-Brandenburg, Az.: 6 Sa 1754/12

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gelebte Teampraxis

Warum Hausarzt Fugmann seine Praxismanagerin steuern lässt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Körperliche Aktivität

Gegen chronische Kreuzschmerzen hilft Gehen – und zwar täglich

Lesetipps
Eine Person balanciert auf einem Grad.

© RFBSIP / stock.adobe.com

Große Datenbankanalyse

Schwindel als mögliches Warnsignal für Alzheimer

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

© Porträt: Antje Boysen / DEGAM | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung