Kündigung

Gespräch verlängert Klagefrist nicht

Veröffentlicht:

BERLIN. Wird nach Kündigung über die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses verhandelt, verlängert sich dadurch die Frist für eine Kündigungsschutzklage nicht, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Kündigungsschutzklage ist zwingend drei Wochen nach Zugang der Kündigung einzureichen. (bü)

LAG Berlin-Brandenburg, Az.: 6 Sa 1754/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

EASD-Kongress

Wie lässt sich abnehmen – aber an den richtigen Stellen?

Lesetipps
Eine junge Frau mit Diabetes spritzt sich Insulin in den Bauch.

© K Abrahams/peopleimages.com / stock.adobe.com

EASD-Kongress

Neue Insuline verändern die Diabetes-Therapie

Wer seine Praxis abgeben will, sollte dies möglichst über mehrere Kanäle kundtun.

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Pädiater auf Suche gibt Einblick

Praxisübergabe: Warum Planung alles ist