Digitale Versorgung

Gesundheits-IT übt Kritik an Gesetzentwurf

Der Bundesverband Gesundheits-IT sieht die Einführung der ePA und des eRezepts in Gefahr und stellt Forderungen.

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BERLIN. Am Freitag kommt es im Bundestag planmäßig zu ersten Lesung des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG). Für den Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) bietet der aktuelle Gesetzentwurf Anlass zur Kritik. Der Verband sieht insbesondere die für 2021 geplante Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des elektronischen Rezepts in Gefahr. Als einen der Hauptgründe führt der bvitg mangelnde Rechtsunsicherheit auf. Hauptgrund seien konkrete Regelungen zur ePA und dem eRezept, die zur schnelleren Umsetzung des Gesetzvorhabens für den aktuellen Entwurf ersatzlos gestrichen wurden. „ePA und eRezept sind zwei der zentralen Leuchtturmprojekte für die Digitalisierung im Gesundheitswesen, da sie in der Lage sind, den Nutzen digitaler Lösungen ganz konkret für Patientinnen und Patienten erfahrbar zu machen. Aufgrund dieser Signalwirkung ist eine schnelle aber auch rechtlich saubere Umsetzung von enormer Bedeutung,“ , wird Sebastian Zillich, Geschäftsführer des bvitg in einer Mitteilung zitiert.

In seiner Stellungnahme fordert der bvitg unter anderem, dass unsichere Rahmenbedingungen wie eine Speicherung der Daten in der ePA oder Finanzierungsvereinbarungen zeitnah geklärt werden müssten. Nicht zuletzt brauche es auch in Richtung der Patienten und Anwender eine verstärkte Aufklärungsarbeit – auch vonseiten der gematik. Als Betreiber der Telematikinfrastruktur (TI) müsse sie die Bevölkerung aufklären über die Struktur und Funktionsweise der TI, grundlegende Anwendungsfälle und Funktionalitäten der ePA sowie über die Rechte der Versicherten im Umgang mit Daten in der ePA. Nur so könne es zu einer erfolgreichen Etablierung der ePA kommen.

In seiner Stellungnahme spricht sich der Verband außerdem für den Abbau von Innovationshemmnissen im ambulanten Bereich aus. Um Raum für neue Ideen zu schaffen, fordert der bvitg „eine Entbürokratisierung der KBV-Anforderungskataloge, um auch hier der Dynamik der Digitalisierung Rechnung zu tragen.“ (mu)

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