Arbeitsmedizin

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Aktualisierte MAK- und BAT-Werte

Ab welcher Konzentration sind Gefahrenstoffe für Beschäftigte am Arbeitsplatz kanzerogen, mutagen oder reproduktionstoxisch? Die neuen Grenzwerte liegen vor.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Foto von der Tankstelle.

Seit der Einführung bleifreien Benzins sind Tankwarte am Arbeitsplatz nicht mehr durch Blei gefährdet. An anderen Arbeitsplätzen sieht es weniger entspannt aus in puncto Bleiexposition.

© Patrick Lux / lno / dpa / picture-alliance

Bonn/Berlin. Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die aktualisierten Fassungen der beiden arbeitsmedizinisch und berufskrankheitenrechtlich relevanten Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) in der Luft sowie Biologischen Arbeitsstofftoleranzwerte in Blut und Urin (BAT-Werte) übergeben.

Die MAK- und BAT-Werte-Liste dient als wesentliche Grundlage für notwendige Änderungen und Anpassungen gesetzlicher Regelungen im Arbeitsschutz. Die Liste enthält in diesem Jahr laut DFG 95 Änderungen und Neuaufnahmen. Die digitale Fassung der MAK- und BAT-Werte-Liste steht in deutscher, englischer und spanischer Sprache im Open Access zur Verfügung. Damit trage die Kommission auch auf internationaler Ebene zur Weiterentwicklung und zum aktiven Arbeitsschutz bei, wie die DFG betont.

In der aktuellen Liste legte die Kommission neue Bewertungen für Blei und seine anorganischen Verbindungen fest. Hauptsächlich wegen des Verbots verbleiten Benzins sei die Belastung der Allgemeinbevölkerung in den Industrienationen in den letzten Jahrzehnten deutlich zurückgegangen; dies mache sich auch an kontinuierlich sinkenden Blutbleiwerten bemerkbar.

Blei mit BAT-Wert von 150 Mikrogramm je Liter Blut

Am Arbeitsplatz hingegen stelle Blei jedoch immer noch ein größeres Problem dar. Mithilfe neuer Erkenntnisse zur kanzerogenen Wirkung und zur Organschädigung durch Blei sei die bisherige Einstufung von Kanzerogenitäts-Kategorie 2 (krebserzeugend im Tierversuch, kein Grenzwert möglich) in Kategorie 4 (krebserzeugend, Mechanismus bekannt, Grenzwert evaluierbar) abgeändert worden. So habe sich für Blei ein BAT-Wert von 150 Mikrogramm je Liter Blut ableiten lassen, dessen Einhaltung sowohl vor der krebserzeugenden Wirkung als auch vor der empfindlichsten toxischen Wirkung, der Schädigung des Nervensystems, schütze.

In den Körper aufgenommenes Blei werde für viele Jahre in den Knochen gespeichert und sei im Blut nachweisbar. Einfache Umrechnungen von einer Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz auf die Konzentration im Blut der Beschäftigten seien für Blei nicht möglich. Anhand einer komplexen mathematischen Modellierung habe jedoch umgekehrt aus dem BAT-Wert ein MAK-Wert von 0,004 mg/m3 abgeleitet werden können. Wegen der entwicklungshemmenden Wirkung von Blei auf das Nervensystem ist allerdings laut DFG auch bei Einhaltung des BAT- beziehungsweise MAK-Wertes von einer Gefährdung des Ungeborenen im Mutterleib auszugehen, sodass Blei der Schwangerschaftsgruppe A zugeordnet wurde.

Die MAK- und BAT-Werte-Liste

Die MAK- und BAT-Werte-Liste enthält neben den MAK-Werten – den Stoffmengen, die als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursachen – Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe kanzerogen, mutagen oder reproduktionstoxisch sind, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder in toxischen Mengen über die Haut aufgenommen werden können. Sie weist außerdem die Konzentrationen von Arbeitsstoffen im Körper aus, denen ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen.

In der MAK- und BAT-Werte-Liste finden sich weiterhin Biologische Leit-Werte (BLW) sowie Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR). Aus den Expositionsäquivalenten für kanzerogene Arbeitsstoffe (EKA) kann entnommen werden, welche innere Belastung sich bei ausschließlicher Aufnahme eines Stoffes über die Atemwege ergeben würde.

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