Berufsgenossenschaft

Gewalt gegen Mitarbeiter ist Arbeitsunfall

Verletzungen nach Tätlichkeiten im Klinik- oder Praxisalltag gelten als Arbeitsunfälle und sind entsprechend versichert.

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HAMBURG. Verbale oder körperliche Gewalt gegen Beschäftigte ist auch in Kliniken und Praxen kein ganz unbekanntes Phänomen mehr. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) weist jetzt darauf hin, dass bei gesundheitlichen Folgen solcher Angriffe Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung besteht.

BGW-Expertin Claudia Drechsel-Schlund: „Verursacht ein Gewaltvorfall im Zusammenhang mit der Arbeit einen körperlichen Schaden oder eine psychische Erkrankung, handelt es sich versicherungsrechtlich um einen Arbeitsunfall. Je nach Einzelfall kann das auch bei verbalen Übergriffen gegeben sein.“

Hilfe erhielten Betroffene aber auch schon bevor ein Gewaltvorfall gesundheitliche Folgen zeige. So biete etwa die BGW psychologische Beratung am Telefon oder alternativ bis zu fünf probatorische Sitzungen bei ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten.

Weil seelische Folgen eines Übergriffs auch zeitlich verzögert eintreten könnten, empfiehlt die BGW ihren Mitgliedsbetrieben, extreme Gewaltereignisse immer zu melden, also auch dann, wenn nicht unmittelbar eine dreitägige Arbeitsunfähigkeit und damit ein meldepflichtiger Arbeitsunfall vorliegt. Allerdings müsse, sofern keine Meldepflicht besteht, der betroffene Mitarbeiter einwilligen, den Vorfall der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. (cw)

BGW-Broschüre für Arbeitgeber „Prävention von Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte“: bit.ly/2I9dupa

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