Gewerblicher Internet-PC: Keine Rundfunkgebühren

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WIESBADEN (dpa). Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht keine Rechtsgrundlage dafür, dass für einen gewerblich genutzten Internet-PC Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen.

Neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie ein Internet-Computer würden derzeit in den Vorschriften, die die Gebührenabgabe regelten, nicht erwähnt, erklärte das Gericht. Auf eine Gebührenpflicht könne nur indirekt geschlossen werden. Geklagt hatte ein EDV-Fachmann, der den Computer mit Internetanschluss in der Wohnung hat, ihn aber nur für seine Arbeit nutzt. Für den Privathaushalt zahlt er Rundfunk- und Fernsehgebühren.

Allein das befreie den Mann im übrigen von einer Zahlung für den Computer, so das Gericht. Gegen das Urteil ist die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich. Bisher haben Gerichte zur Frage von Rundfunkgebühren für Internet- Computer unterschiedlich geurteilt.

Az.: 5 E 243/08.WI

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