Fall Muhammet Eren

Gießen-Marburg will Herzpatienten loswerden

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GIEßEN. Das Uniklinikum Gießen-Marburg (UKGM) prüft, den Herzpatienten Muhammet Eren in eine andere Klinik zu verlegen. Das Kleinkind könne wegen seiner Hirnschädigung nach deutschem Recht nicht auf die Warteliste für ein Spenderorgan aufgenommen werden.

Bei der Entscheidung gehe es nicht um den Hirnschaden, sondern um die damit verbundenen Risiken und die Erfolgsaussicht der Op. Zudem bestehe der Verdacht auf eine Mitochondriopathie.

Auch sei das Vertrauensverhältnis zu den Eltern massiv beschädigt, Mitarbeiter würden bedroht und in sozialen Medien inakzeptable Vorwürfe gegen die Klinik verbreitet. Laut UKGM ist derzeit nur die entsendende Klinik in Istanbul bereit, das Kind aufzunehmen. (pei)

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 16.08.201414:16 Uhr

Der Chirurg muss selbst entscheiden, niemand anders

und Wut der Verwandtschaft ist NICHT nachvollziehbar.

Remco Salomé 16.08.201411:09 Uhr

BÄK und Transplantationsgesellschaft schaden der Transplantationsmedizin

Tagtäglich lesen wir in der regionalen, der überregionalen und der internationalen Presse über das erschütternde Schicksal des kleinen Muhammet. In der Türkei treten die verzweifelten Eltern im Fernsehen auf. Die Vorstellung, den süßen Kleinen sterben zu sehen, ist unerträglich und die Wut (nicht die Aggression!) der Verwandtschaft nachvollziehbar.
Respekt verdient aber auch die klare Linie des Uni-Klinikums. Es erfordert Mut, angesichts dieser Emotionen nicht den Kopf zu verlieren und es sich nicht leicht zu machen. Die Frage des Klinikums muss trotz aller Tragik erlaubt sein: Ist es "richtig" diesem Kind mit diesen Vorerkrankungen ein Spenderherz zu implantieren? Spenderherzen von Kleinkindern sind ein extrem seltenes Gut; man kann sie nur einmal vergeben.
Die Fähigkeit, Herzen zu transplantieren, zwingt uns zu furchtbaren Entscheidungen: Wer kann KEIN Herz bekommen? Um den gemeinen Medizinern hier zu helfen gibt es Richtlinien der BÄK und das Transplantationsgesetz. Darauf beruft sich das Universitätsklinikum zu Recht und trifft eine unpopuläre, tragische aber dennoch vertretbare Entscheidung.
Schlimm, aber nicht unerwartet, ist die teilweise polemische Reaktion der Medien und die Wortmeldungen von Politikern, die sich als Kinderretter und Gutmenschen in Szene setzen.
Unnötig, ärgerlich und schädlich sind die flapsigen Reaktionen ausgerechnet der Bundesärztekammer (in personam Hans Lilie) und der Deutschen Transplantationsgesellschaft durch ihren Präsidenten Björn Nashan. Der erste fordert dazu auf, doch nicht stur nach den Richtlinien der eigenen BÄK (sic!) zu entscheiden. Der zweite führt aus, wie in Hamburg ein Hirnschaden "zurecht gebogen wird" damit er keine schwerwiegende Krankheit i.S. des Gesetzes mehr ist.
Anschaulicher kann man "Beliebigkeit" nicht mehr öffentlich darstellen: In Hamburg sind die Realitäten eben anders und die Ärztekammer hat ihre Richtlinien sowieso nicht so ernst gemeint. Kein Wunder, dass in Göttingen ein Transplantationsmediziner vor Gericht steht, weil er meinte, er sei der Herr der Organe. Kein Wunder, dass die Spende Bereitschaft immer weiter sinkt. Kein Wunder, dass die Ärzte in Marburg sich Drohungen ausgesetzt sehen.
Wenn die Transplantationswelt sich selbst nicht ernst nimmt, wie können sie das dann von der Öffentlichkeit erwarten?

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