Direkt zum Inhaltsbereich

USA

Glyphosat-Kläger akzeptiert Millionen-Urteil gegen Bayer

Veröffentlicht:

SAN FRANCISCO. Im ersten US-Prozess um angeblich verschleierte Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat hat der Kläger den zuletzt festgesetzten Schadensersatz akzeptiert. Ursprünglich hatte eine Jury dem an Lymphdrüsenkrebs erkrankten Dewayne Johnson 289 Millionen Dollar zugesprochen.

Eine Richterin hatte diese Summe vorige Woche auf 79 Millionen Dollar reduziert, dem Antrag Bayers auf einen neuen Prozess aber nicht stattgegeben. Ihr Mandant akzeptiere das Urteil in der Hoffnung, noch in seiner Lebenszeit eine endgültige Lösung in dem Streit zu finden, erklärten Johnsons Anwälte.

Bayer bekräftigte unterdessen, in Berufung gehen zu wollen. Man sei nach wie vor davon überzeugt, dass das Urteil im Widerspruch zu den im Prozess vorgelegten Beweisen steht. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

BCMA-gerichtete CAR-T-Zelltherapie rückt nach vorn

Cilta-cel setzt Standards im ersten Rezidiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Janssen-Cilag GmbH, Neuss, a Johnson & Johnson company
Abb.  1: Indikationsübergreifendens Therapie-Monitoring in den ersten Behandlungszyklen mit Ribociclib beim HR+/HER2- Brustkrebs

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [1]

Früher und metastasierter HR+/HER2- Brustkrebs

Einfach und konsistent: indikationsübergreifendes Therapie-Management mit Ribociclib

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Abb. 1: Aktuelle explorative Ad-hoc-Analysen der Studien SPOTLIGHT und GLOW: mOS vor und nach Zensierung†

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

CLDN18.2+, HER2− Adenokarzinom des Magens/gastroösophagealen Übergangs

Mit optimiertem Therapiemanagement den Behandlungserfolg mit Zolbetuximab unterstützen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Astellas Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Update 2026

S3-Leitlinie Lungenkrebs: Das sind die wichtigsten Änderungen

Lesetipps
Ein Dermatologe mit blauen Handschuhen untersucht im Rahmen einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung die durch einen Kreis als auffällig markierten Muttermale auf dem Rücken eines Mannes.

© kinomaster / stock.adobe.com

Frage an die Ethiker

Darf der Intimbereich beim Hautkrebs-Screening ausgelassen werden?

Ein junger Mann liegt im Herz-CT und bekommt gleichzeitig ein EGK geschrieben.

© Svitlana / stock.adobe.com

Plaques bewerten

Screening mittels Koronar-CT: Was das bringen könnte