Leber-Skandal

Göttinger Chirurg bleibt in U-Haft

Das Oberlandesgericht Braunschweig sieht weiter dringenden Tatverdacht und Fluchtgefahr. Der Ex-Leiter der Transplantationschirurgie an der Uni Göttingen sitzt daher weiter in Untersuchungshaft.

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GÖTTINGEN. Der ehemalige Leiter der Transplantationschirurgie am Göttinger Universitätsklinikum muss weiter in Untersuchungshaft bleiben.

Das hat das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) nach der sogenannten Sechs-Monats-Haftprüfung entschieden. Der Strafsenat habe seine bisherige Rechtsauffassung bestätigt, teilte ein OLG-Sprecher am Mittwoch mit.

Nach Ansicht des Senats ist der Angeklagte weiterhin dringend verdächtig, in neun Fällen einen versuchten Totschlag begangen zu haben.

Der 45-Jährige war am 11. Januar an seinem Wohnort in Göttingen festgenommen worden und sitzt seitdem in Haft.

Anklage in 14 Fällen

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat den Arzt wegen versuchten Totschlages in elf Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen angeklagt. Er muss sich ab dem 19. August vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Göttingen verantworten.

Das Oberlandesgericht sieht außerdem weiterhin Fluchtgefahr. Die zuletzt angebotene Sicherheitsleistung von 500.000 Euro sei nicht ausreichend, "um die mit Händen zu greifende Fluchtgefahr zu beseitigen", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Angesichts der Schwere und des Umfangs der Taten, die dem Angeklagten vorgeworfen werden, sowie des schon feststehenden Prozessbeginns sei die weitere Haft nicht unverhältnismäßig.

Wurden Patienten bevorzugt?

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner unter anderem vor, als verantwortlicher Transplantationsarzt durch falsche Angaben gegenüber der Stiftung Eurotransplant seinen eigenen Patienten bevorzugt zu einer Spenderleber verholfen zu haben.

Aufgrund des Organmangels habe sich dadurch die Behandlung anderer lebensbedrohlich erkrankter und auf eine Leberspende wartender Patienten womöglich bis zu deren Tod verzögert.

In einigen Fällen habe der Arzt auch Patienten auf die Warteliste setzen lassen, obwohl diese noch nicht die vorgeschriebene Alkoholkarenzzeit von sechs Monaten eingehalten hätten. (pid)

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