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Kommentar – MFA-Altersvorsorge

Grenzen der Großzügigkeit

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Wer gut verdient, soll auch im Alter viel haben, und wer weniger verdient, muss auch später mit weniger auskommen. So jedenfalls hat der Bundesfinanzhof kürzlich gegen eine Gynäkologin und damit letztlich gegen deren Mitarbeiterinnen entschieden. Beiträge, die sie als betriebliche Altersversorgung in eine Unterstützungskasse einzahlt, kann sie wegen „Überversorgung“ nicht voll als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Egal, ob dies nun an den Richtern liegt oder an den Gesetzen, denen sie folgen müssen: Das Ergebnis ist absurd. Was spricht dagegen, dass eine Ärztin ihren Mitarbeiterinnen unabhängig von deren Einkommen dieselbe Altersvorsorge zukommen lässt? Was soll verwerflich daran sein, dass eine Praxis Mitarbeiterinnen mit dem Versprechen einer guten Rente an sich bindet? Oder daran, dass Rentner mehr Geld haben als zuvor im Erwerbsleben?

Zugestanden: Es gibt Finanzjongleure, die gerade Freiberuflern gerne windige Steuervermeidungsprodukte andienen. Auch in dem hier entschiedenen Fall gibt es dafür Anzeichen. Doch Praxischefs und ihren Mitarbeiterinnen vorzuschreiben, wie die betriebliche Altersversorgung auszusehen hat, kann nicht die Lösung sein. Es muss andere Möglichkeiten geben, eventuelle Steuerschlupflöcher zu stopfen.

Lesen Sie dazu auch: Bundesfinanzhof: Wann Überversorgung bei MFA-Altersvorsorge vorliegt

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