Diesel-Fahrverbote

Grenzwertpoker geht weiter

Veröffentlicht:

MANNHEIM. Ob Dieselfahrverbote erst ab einem Stickoxid-Grenzwert von 50 µg/m³ Luft im Jahresmittel verhältnismäßig sind, wie von der Koalition kürzlich beschlossen, muss jetzt das Bundesverwaltungsgericht klären.

Dort will der Verkehrsminister Baden-Württembergs Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs einlegen, wonach der 40-Mikrogramm-Wert der EU Anwendungsvorrang hat. (cw)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum „Zuhause-Arzt“

Ein Arzt für Hausbesuche? Eine Überlegung wert!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus