Diesel-Fahrverbote

Grenzwertpoker geht weiter

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MANNHEIM. Ob Dieselfahrverbote erst ab einem Stickoxid-Grenzwert von 50 µg/m³ Luft im Jahresmittel verhältnismäßig sind, wie von der Koalition kürzlich beschlossen, muss jetzt das Bundesverwaltungsgericht klären.

Dort will der Verkehrsminister Baden-Württembergs Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs einlegen, wonach der 40-Mikrogramm-Wert der EU Anwendungsvorrang hat. (cw)

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