Häufige Fehlzeiten dürfen kein Nachteil sein
ERFURT (mwo). Arbeitgeber dürfen betriebsbedingte Kündigungen nicht nutzen, um vorrangig Arbeitnehmer mit schlechten Leistungen, häufigen Fehlzeiten oder anderen Nachteilen loszuwerden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt im Fall einer Klinik entschieden, die eine Angestellte der Wäscherei entlassen wollte.