Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform
Verzug bei Re-Reform der Kliniken sorgt für unterschiedliche Lesarten
Der Verzug beim Krankenhausreformanpassungsgesetz löst unterschiedliche Reaktionen in der Branche aus: Die einen warnen vor Aufweichung des Klinikumbaus – andere sprechen von einem „fatalen Signal“.
Veröffentlicht:
Konsequenter Strukturwandel nötig: Uniklinikmediziner und VUD-Chef Professor Jens Scholz.
© picture alliance / photothek | Felix Zahn
Berlin. Am Mittwoch ist das sogenannte Anpassungsgesetz (KHAG) zur Krankenhausreform von der Kabinettsliste geflogen – auch, weil die SPD noch Gesprächsbedarf angemeldet hat. Am Tag danach löst der Vorgang in der Klinikbranche unterschiedliche Reaktionen aus.
Die Universitätsklinika betonten am Donnerstag auf Anfrage der Ärzte Zeitung, dass an den Zielen der Ende 2024 verabschiedeten Krankenhausreform (KHVVG) unbedingt festzuhalten sei.
„Eine weitergehende Ausweitung von Ausnahmeregelungen, so wie es der bisherige KHAG-Entwurf vorsieht, steht dem Reformprozess entgegen“, sagte der 1. Vorsitzende des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands, Professor Jens Scholz.
Uniklinika: Reformprozess nicht gefährden
Ein konsequenter Strukturwandel mit klarer Qualitätsorientierung sei „essentiell“, damit der Umbau der Kliniklandschaft gelinge, sagte Scholz, der dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) als CEO vorsteht.
Rückschlag für Gesundheitsministerin Nina Warken
Klinikreform fliegt von der Kabinettsliste: Spekulationen schießen ins Kraut
Im Übrigen lasse das KHVVG bereits „umfangreiche Ausnahmen“ zu. „Dies muss bei den anstehenden politischen Beratungen berücksichtigt werden, damit der dringend notwendige Reformprozess nicht gefährdet wird“, mahnte Scholz.
24. Europäischer Gesundheitskongress München
Themen wie Transformation der Kliniklandschaft, Ambulantisierung und Vergütung im stationären Bereich stehen auch auf dem Programm des 24. Europäischen Gesundheitskongresses München (EGKM). Der Kongress findet am 21. und 22. Oktober 2025 statt. Erörtert wird, wie der interdisziplinäre Austausch über sektorale, regionale und nationale Grenzen hinweg gelingt. Dieses Jahr steht die Veranstaltung unter dem Motto „Sprunginnovationen im Gesundheitswesen: Von Rückstand zur Zukunft“. Zum Kongressprogramm geht es hier.
(Der Kongress wird veranstaltet von der WISO S.E. Consulting GmbH, die zum Springer Medizin Verlag gehört.)
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die die Verschiebung des Anpassungsgesetzes zuvor schon scharf kritisiert hatte, setzte am Donnerstag nochmals nach, dass ein Verzug um mindestens drei Wochen ein „fatales Zeichen für die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung“ sei.
DKG: Geht nicht um das Erbe eines Ministers
Der Streit innerhalb der Regierung löse obendrein auch bei den Krankenhausverantwortlichen vor Ort „enorme Unsicherheit“ aus, warnte DKG-Chef Dr. Gerald Gaß. „Die Krankenhäuser müssen wissen, wie es weitergeht.“
Es geht in der Causa nicht um das Erbe eines ehemaligen Ministers, sondern um praxistaugliche Anpassungen der Rahmenbedingungen der Krankenhausreform, münzte Gaß auf die Tatsache, dass das KHVVG in der Amtszeit von Karl Lauterbach (SPD) verabschiedet wurde. Lauterbach hatte die Reform bis zuletzt als notwendig bezeichnet, um ein unkontrolliertes Kliniksterben zu vermeiden. (hom)