Eigenverantwortliche Heilkundeausübung

Bundestag hebt Kompetenz-Upgrade der Pflege auf die Agenda

Die Koalition will Deutschlands größte Gesundheitsprofession aufwerten: Pflegekräfte sollen Aufgaben übernehmen, die bislang Ärzten vorbehalten sind. In der verfassten Ärzteschaft bleibt es diesbezüglich beim „Ja, aber!“

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Pflege im Blick: Der Bundestag bechäftigte sich am Donnerstag unter anderem mit einem Gesetz, das mehr Befugnisse für Pflegekräfte vorsieht.

Pflege im Blick: Der Bundestag bechäftigte sich am Donnerstag unter anderem mit einem Gesetz, das mehr Befugnisse für Pflegekräfte vorsieht.

© Kay Nietfeld/dpa

Berlin. Es könnte ein Schub für Deutschlands größte Gesundheitsprofession werden: Pflegefachpersonen sollen künftig weitergehende Leistungen in der ambulanten und stationären Versorgung erbringen können – etwa in der Diabetes- und Wundversorgung oder in der Betreuung demenzkranker Menschen.

Das sieht der Entwurf der Koalition für ein „Gesetz zur zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ vor. Der Entwurf wurde am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten.

Gesundheitsministerin Nina Warken erklärte in der einstündigen Aussprache, die Koalition wolle die Befugnisse von Pflegekräften erweitern, denn diese könnten „oft so viel mehr als sie dürfen“.

Warken: Entlastet auch die Praxisteams

Komme das Gesetz, könnten Pflegekräfte Aufgaben übernehmen, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten seien. „Dies entlastet die Teams in Pflegeeinrichtungen, in Arztpraxen und auf der Station im Krankenhaus“, so die CDU-Politikerin. Der Pflegeberuf werde aufgewertet und dem Engpass beim Personal begegnet, so Warken.

Laut Prognosen des Bundesinstituts für Berufsbildung, die im Gesetzentwurf zitiert sind, wird für das Jahr 2040 ein Bedarf von mindestens 150.000 zusätzlichen Pflegekräften vorausgesagt.

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Der Deutsche Pflegerat schätzt den Personalbedarf weit höher ein, da viele Kolleginnen und Kollegen in den nächsten Jahren altersbedingt ausscheiden. Die Rede ist von bis zu 500.000 Fachkräften.

Redner der Opposition kritisierten, der Gesetzentwurf – in großen Zügen in der Ampel-Zeit formuliert – lasse mit Blick auf die Kompetenzerweiterung und Abgrenzung zwischen Pflege und Ärzteschaft viele Fragen, darunter haftungsrechtliche, unbeantwortet. Unklar sei auch, wie viel Substitution im Entwurf drin steckt oder ob es auf ein bisschen mehr Delegation hinausläuft.

KBV: Schnittstellen, die keiner braucht

Im nächsten Schritt ist nun der Gesundheitsausschuss am Zug, der zum Gesetzentwurf Sachverständige und Verbände anhört – unter ihnen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

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Deren Vorstandsspitze ließ im Anschluss an die Beratung im Bundestag am Donnerstag gleich einmal wissen: „Grundsätzlich“ unterstütze man die Absicht des Gesetzgebers, die „gestufte und aufeinander abgestimmte pflegerische Versorgung“ und damit die „Weiterentwicklung der Pflegekompetenzen“ anzugehen.

Dabei dürften allerdings keine „neuen und entbehrlichen Schnittstellen“ zwischen den Professionen oder „Doppelungen von Versorgungsangeboten“ entstehen. Gefördert werden müssten „integrierte Versorgungsmöglichkeiten“.

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Pflegerats-Präsidentin Christine Vogler appellierte an die Abgeordneten, den „Kern“ des Gesetzes nicht zu verwässern. Pflegefachpersonen bräuchten klare, verbindliche Befugnisse in der Versorgung, um eigenverantwortlich handeln zu können.

Von Krankenkassenseite hieß es, der Gesetzentwurf sei geeignet, die professionelle Pflege zu stärken und dem Fachkräfteengpass entgegenzuwirken. „Das ist vor dem Hintergrund des demographischen Wandels essentiell“, erklärte etwa die Chefin des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. (hom)

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