Prozess

Haftstrafe für falschen Chirurgen

Das Landgericht Regensburg spricht dank umfassendem Geständnis ein mildes Urteil.

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REGENSBURG. Ein falscher Schönheitschirurg ist in Regensburg wegen gefährlicher Körperverletzung und Betrugs zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden (Az.: 7KLs 127 Js 15245/14). Das Landgericht Regensburg sprach den 31-Jährigen am Montag zudem des Missbrauchs von Titeln schuldig.

Zwischen 2012 und 2014 hatte der Mann mehr als 50 Männern und Frauen Botulinumtoxin und Silikon gespritzt. Geschädigte hatten nach dem Eingriff über schmerzhafte Schwellungen und Taubheitsgefühle geklagt.

Positiv auf das Strafmaß wirkten sich nach Angaben der Richterin das Geständnis des Angeklagten und dessen psychische Erkrankung, eine Dysmorphophobie, aus. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen der Drogensucht des 31-Jährigen lehnte das Gericht ab.

Die Staatsanwaltschaft hat fünf Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrugs und Missbrauchs von Titeln gefordert. Die Anwälte plädierten auf eine vierjährige Freiheitsstrafe. Er hatte ein Geständnis abgelegt.

Mehrere Zehntausend Euro soll der falsche Arzt mit den Operationen verdient und in bar kassiert haben. Meist spritzte er Silikon und Botulinumtoxin in Wangen, Lippen und Stirn. Erste Patientin war eine Sängerin aus Hannover.

Die angeblich erfolgreiche Behandlung sprach sich schnell in sozialen Netzwerken herum, die Kunden standen fortan Schlange. Mehr als 50 listet die Anklage auf.

Die Täuschung des Mannes wirkte offensichtlich ziemlich echt. "Alle Patienten ließen sich nur deshalb behandeln, weil sie dachten, es mit einem Arzt zu tun zu haben", sagte die Richterin. Mit gefälschten Dokumenten und Urkunden hatte er sich einen angeblichen medizinischen Werdegang zugelegt, warb im Internet mit Behandlungserfolgen.

Schließlich war es eine besorgte Mutter aus Österreich, die den Betrug auffliegen ließ. Ihr kamen Zweifel an der Echtheit der Arztzulassung, sie schaltete die Behörden ein. (dpa)

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