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Handy-Sperre entfernt: Haft auf Bewährung

GÖTTINGEN (dpa). Wer ein teures Handy günstig kauft, zahlt dafür oft mit einem teuren Vertrag bei einem Provider. Um in anderen Netzen billiger zu telefonieren, lassen viele Kunden das Handy entsperren. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar, entschied nun das Amtsgericht Göttingen.

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Wegen gewerbsmäßiger Entfernung der Bindung an einen bestimmten Mobilfunk-Anbieter (Simlock) bei Handys verurteilte das Gericht nun einen 35-Jährigen zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Göttingen befand, die Entsperrung sei eine "Fälschung beweiserheblicher Daten" und eine strafbare Datenveränderung.

Mobilfunkanbieter richten die Sperre beim Abschluss eines Nutzervertrags ein und verhindern damit die Verwendung in anderen Mobilfunknetzen zu möglicherweise günstigeren Konditionen.

Es kann eine richtungweisende Entscheidung werden, denn zur weit verbreiteten Simlock-Entsperrung gab es bundesweit bisher so gut wie keine Strafurteile, wie der Richter betonte. Der Verteidiger kündigte noch im Gerichtssaal an, dass er die rechtliche Einschätzung des Gerichts von weiteren Instanzen überprüfen lassen werde.

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