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Hanf-Hersteller gründen eigenen Verband

Neun Hersteller von medizinischem Cannabis haben sich zu einem Verband zusammengeschlossen. Kernziele: Evidenz der Cannabistherapie verbessern und Know-how der Ärzte bei Indikationsstellung und Verordnungen zu stärken.

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Wirkung oder Hype? Der neu gegründete Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) will nach Möglichkeit auch die Studienlage zur THC-Therapie voranbringen.

Wirkung oder Hype? Der neu gegründete Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) will nach Möglichkeit auch die Studienlage zur THC-Therapie voranbringen.

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Berlin. Trotz der Legalisierung von medizinischem Cannabis durch die Änderung des Betäubungsmittelrechts und die Einführung der Cannabistherapie in den GKV-Katalog Anfang 2017 sind die Versorgungslage und insbesondere die Evidenz zum gezielten Einsatz des Naturprodukts unbefriedigend geblieben.

Der am Mittwoch neu gegründete Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. (BPC), dem aktuell neun kleine und mittelständische Hanf-Produzenten angehören, will den indikationsspezifischen Erkenntnisstand verbessern, Ärzten die Verordnung erleichtern und bei der Begründung unterstützen sowie die Lieferfähigkeit sichern.

Zwei von drei Anträgen werden genehmigt

Der medizinische Cananbis-Einsatz ist seit der Gesetzesänderung 2017 sprunghaft gestiegen und wächst nach Angaben des Schmerzmediziners Professor Joachim Nadstawek (Bonn) kontinuierlich. 2019 wurden 267.000 ärztliche THC-Verordnungen von den Kassen genehmigt, ein Drittel der Anträge wurde abgelehnt.

Die Ablehnungsgründe – die Krankheit sei nicht schwerwiegend, Patienten seien nicht austherapiert, Angaben zur Vortherapie fehlten – seien oft wenig fachkundig und in der jeweiligen Situation selten sachgerecht, so Nadstawek. Auch Unternehmen der PKV verweigerten die Erstattung, dies sogar mit der Begründung, Cannabis dürfe nur in der Palliativmedizin eingesetzt werden.

Der BPC will sich daher dafür stark machen, dass der Genehmigungsvorbehalt durch die Krankenkassen abgeschafft wird.

Die mit Abstand häufigste Indikation (über 50 Prozent der Verordnungen) ist laut Nadstawek Schmerz, gefolgt von neurologischen Indikationen. Die meisten Verordnungen tätigen dementsprechend Hausärzte und Neurologen, seltener Anästhesisten. Nach einer 2019 publizierten Studie ist in 36 Prozent der untersuchten Fälle eine deutliche, in 34 Prozent eine moderate Verbesserung der Schmerzsituation festgestellt worden.

Kontrollierte Studien fehlen

Dennoch bleibe die Evidenz unbefriedigend, weil es nur sehr wenige prospektive randomisierte kontrollierte Studien mit einer ausreichenden Zahl an Probanden gebe.

Dies bestätigte Professor Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover: Zwar steige die Anzahl der Reviews, nicht jedoch die der hochwertigen Studien, in denen neue Daten erhoben werden. Seit 2015 habe es praktisch „keinen Evidenzzuwachs“ gegeben.

Faktisch werde aber Cannabis aufgrund praktischer Erfahrung seit mehr als 3000 Jahren medizinisch genutzt, und zwar für mehrere Dutzend verschiedene Indikationen. Man wisse, dass Cannabis einen maßgeblichen Einfluss auf das Endocannabinoid-System des Gehirns hat, nicht jedoch, welche konkreten Wirk- und Hilfsstoffe in welcher Indikation effektiv sind. Von zehn in Deutschland registrierten Studien werde nur eine öffentlich gefördert.

Gründe für die Evidenzlücke: Cannabis ist als Naturprodukt nicht patentierbar. Zudem haben kleinen und mittelständischen Hersteller keine Ressourcen, um hochwertige klinische Studien zu finanzieren. Mit staatlicher Forschungsförderung, so BPC-Vorstandsmitglied Linus Weber, müsse das Marktversagen bei der Erforschung nicht patentierbarer Naturprodukte kompensiert werden.

Auf Importe angewiesen

Eine weitere Herausforderung bleibt die Lieferfähigkeit für eine Vielzahl unterschiedlicher Cannabis-Sorten in hoher Qualität. Deutschland sei weit von der Selbstversorgung entfernt, heißt es. Der tatsächliche Bedarf, so Schmerzmediziner Nadstawek, überschreite die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte genehmigte Anbaufläche um das 14-Fache.

Nachteilig für die Sicherung der Versorgung sei auch, dass es kein Monitoring für die Umsetzung des Gesetzes und die Fehlentwicklungen, insbesondere der hohen Ablehnungsquote, gebe. (HL)

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