Kommentar
Hart - aber klar
Für streikende Ärzte gibt es kein Pardon. Sechs Jahre lang bekommen sie keinen Cent aus den Töpfen der GKV. Diese Botschaft des Bundessozialgerichts (BSG) ist hart. Aber sie ist auch klar, und das ist gut so. Überraschend kommt sie nicht.
Der Wille des Gesetzgebers, mit einschneidenden Sanktionen einen "Kollektivverzicht" durch Vertragsärzte möglichst zu verhindern, ist dem Gesetz unschwer zu entnehmen. Darauf hat sich nun auch das BSG gestützt. Aufgeworfene Gleichheitsprobleme hat es dabei durchweg nach einem Schema gelöst: Die schärfste Sanktion gilt für alle.
Bei allem Unmut über das Gesundheitssystem blieb die große Mehrheit der Vertragsärzte immer skeptisch gegenüber kollektiven Ausstiegsversuchen. Nach den Urteilen zum Honorarausschluss der Kollektivverzichtler 2007 hat das BSG diese Skepsis nun nochmals bestätigt. Für rechtliche Winkelzüge bleibt kein Raum, und auch auf die Selbstüberschätzung von Verbandsfunktionären sollte kein Arzt mehr hören.
Wer sich künftig an einem Kollektivstreik beteiligt, kennt sein Risiko. Korbmodelle können allenfalls dann noch erfolgreich sein, wenn die "Macht des Faktischen" tatsächlich greift - mit einem Quorum deutlich über der Marke von 90 Prozent.
Lesen Sie dazu auch: GKV-Ausstieg: "Jeder Arzt kennt sein Risiko"