Direkt zum Inhaltsbereich

Bundesgerichtshof

Hausnotruf muss für Versäumnis gerade stehen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat die Haftung für Hausnotrufdienste verschärft (Az.: III ZR 92/16). Versäumen sie den notwendigen Ruf eines Notarztes, tritt Beweislastumkehr ein, und sie müssen für den Schaden gerade stehen, sofern sie nicht beweisen können, dass ihr Versäumnis nicht Ursache gesundheitlicher Schäden war. Im Streitfall hatte ein Mann einen Notruf abgesetzt. Der Dienst schickte einen Mitarbeiter vorbei, der aber keinen Rettungsarzt rief. Der Mann hatte vermutlich einen Schlaganfall und ist inzwischen gestorben. Dass sich der Hintergrund nicht genau klären lässt, liege mit daran, dass kein Arzt vor Ort war, so der BGH. Das Kammergericht Berlin muss nun erneut verhandeln. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mögliche Glutenquelle

Wie riskant ist ein Zungenkuss bei Zöliakie?

Lesetipps
Eine Hand hält ein

© Sergey Nivens / stock.adobe.com

Jetzt abonnieren

Unsere Newsletter in der Übersicht