Heilgerät kann Miete kosten
MÜNCHEN (juk). Patienten, die vom Arzt ein Heilgerät verordnet bekommen, müssen darauf achten, dass sie dieses bei Ablauf des Rezeptes zurückgeben. Sonst kann es passieren, dass für das Gerät eine monatliche Miete fällig wird.
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das die Deutsche Anwaltshotline hinweist. Im konkreten Fall hatte ein Arzt einer Patientin einen Nervenstimulator für drei Monate verschrieben.
Nach Ablauf des Vierteljahrs gab die Frau das Gerät nicht an die Verleih-Firma zurück, für die weitere Benutzung konnte sie kein Folgerezept vorlegen. Das Gericht billigte deshalb die Forderung des Unternehmens nach einer Monatsmiete von 32 Euro.
Az.: 112 C 35214/07