Urteil

Heilpraktiker muss nicht an Arzt zurückverweisen

Veröffentlicht:

ANSBACH. Ein Heilpraktiker muss einen Patienten nach erfolgloser Behandlung nicht immer zur Weiterbehandlung an einen Schulmediziner zurückverweisen. Darauf weist der Versicherer Arag mit Blick auf ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Ansbach hin (Az.: 2 C 1377/14).

Im konkreten Fall litt der Kläger seit Jahren an einer Darmerkrankung. Ein Heilpraktiker versuchte es mit Bioresonanz, Schöndorfstrom und Fußbädern. Danach, so der Kläger, ging es ihm sogar noch schlechter.

Der Heilpraktiker habe ihn jedoch nicht wieder an einen Schulmediziner verwiesen. Deshalb verlangte er Schmerzensgeld.

Der Kläger hätte auch als Laie die Notwendigkeit eines erneuten Arztbesuchs erkennen müssen, so die Richter. (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anhörung im Gesundheitsausschuss

Patientenrechte: Die Krux mit der Beweislastverteilung

Juristische Fallstricke

So lassen sich Haftungsrisiken in der Hausarztpraxis minimieren

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?