München

Hilfspfleger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Wegen Mordes an drei Patienten muss ein Hilfspfleger lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht ordnete außerdem anschließende Sicherungsverwahrung an.

Veröffentlicht:
Verurteilt wegen sechsfachen Mordes: der 38-jährige angeklagte Hilfspfleger sitzt vor Beginn der Sitzung im Verhandlungssaal im Landgericht München auf seinem Platz.

Verurteilt wegen sechsfachen Mordes: der 38-jährige angeklagte Hilfspfleger sitzt vor Beginn der Sitzung im Verhandlungssaal im Landgericht München auf seinem Platz.

© Sven Hoppe/dpa

München. Wegen Mordes an drei Patienten ist ein Hilfspfleger vom Landgericht München I zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht stellte am Dienstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe seinen pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Tatorten in Deutschland Insulin gespritzt, das als Überdosis tödlich sein kann. Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er – im Gegensatz zu seinen Opfern – Diabetiker ist.

Der 38 Jahre alte Mann hatte eine Aussage vor Gericht verweigert, sich am Schluss aber bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt und gesagt, er bereue seine Taten zutiefst: „Das, was ich getan habe, ist sehr brutal und bleibt brutal.“

Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Danach greift die Sicherungsverwahrung.

Staatsanwalt sieht drei Morde als erwiesen an

Ursprünglich waren sechs Mordfälle angeklagt, die Staatsanwaltschaft sah zum Prozessende aber nur drei davon als erwiesen an. In zwei weiteren Fällen ging die Anklage von versuchtem Mord aus, in drei Fällen von gefährlicher Körperverletzung.

In vier Fällen konzedierte die Anklage Freispruch, weil sich nicht nachweisen ließ, dass das Insulin zum Tod geführt hatte.

Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft war bei den Vertetern der Nebenkläger auf heftige Kritik gestoßen. Die Verteidigung des Angeklagten hatte lediglich ein „sachgerechtes Urteil“ gefordert. (dpa)

Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Vitamin-B12-Mangel frühzeitig behandeln!

© Aleksandr | colourbox.de

Fatal verkannt

Vitamin-B12-Mangel frühzeitig behandeln!

Aktuelle Empfehlungen für die Praxis

© polkadot - stock.adobe.com

Vitamin-B12-Mangel

Aktuelle Empfehlungen für die Praxis

B12-Mangel durch PPI & Metformin

© Pixel-Shot - stock.adobe.com

Achtung Vitamin-Falle

B12-Mangel durch PPI & Metformin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom