München

Hilfspfleger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Wegen Mordes an drei Patienten muss ein Hilfspfleger lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht ordnete außerdem anschließende Sicherungsverwahrung an.

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Verurteilt wegen sechsfachen Mordes: der 38-jährige angeklagte Hilfspfleger sitzt vor Beginn der Sitzung im Verhandlungssaal im Landgericht München auf seinem Platz.

Verurteilt wegen sechsfachen Mordes: der 38-jährige angeklagte Hilfspfleger sitzt vor Beginn der Sitzung im Verhandlungssaal im Landgericht München auf seinem Platz.

© Sven Hoppe/dpa

München. Wegen Mordes an drei Patienten ist ein Hilfspfleger vom Landgericht München I zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht stellte am Dienstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe seinen pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Tatorten in Deutschland Insulin gespritzt, das als Überdosis tödlich sein kann. Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er – im Gegensatz zu seinen Opfern – Diabetiker ist.

Der 38 Jahre alte Mann hatte eine Aussage vor Gericht verweigert, sich am Schluss aber bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt und gesagt, er bereue seine Taten zutiefst: „Das, was ich getan habe, ist sehr brutal und bleibt brutal.“

Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Danach greift die Sicherungsverwahrung.

Staatsanwalt sieht drei Morde als erwiesen an

Ursprünglich waren sechs Mordfälle angeklagt, die Staatsanwaltschaft sah zum Prozessende aber nur drei davon als erwiesen an. In zwei weiteren Fällen ging die Anklage von versuchtem Mord aus, in drei Fällen von gefährlicher Körperverletzung.

In vier Fällen konzedierte die Anklage Freispruch, weil sich nicht nachweisen ließ, dass das Insulin zum Tod geführt hatte.

Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft war bei den Vertetern der Nebenkläger auf heftige Kritik gestoßen. Die Verteidigung des Angeklagten hatte lediglich ein „sachgerechtes Urteil“ gefordert. (dpa)

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