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Compliance

Hinweisgeber sollen nichts zu fürchten haben

Die EU-Staaten haben unionseinheitliche Regeln zum Whistleblowerschutz beschlossen.

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Brüssel. Der Ministerrat der Europäischen Union hat zu Wochenbeginn die Richtlinie 2018/0106 COD „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ beschlossen. Der Richtlinienentwurf war im April vorigen Jahres von der Kommission auf den Weg gebracht worden und erhielt im April dieses Jahres das Plazet des EU-Parlaments. Nach Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt der Union haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Da sich die Richtlinie unter anderem auch auf das Gesundheitswesen erstreckt, sind neben beispielsweise Krankenhäusern und Pflegeheimen auch größere Praxen und MVZ angesprochen. Denn Unternehmen ab 50 Mitarbeitern – oder ab zehn Millionen Euro Jahresumsatz – müssen künftig zuverlässig funktionierende und vor allem gefahrlose Meldewege für Hinweisgeber einrichten. Etliche Krankenhäuser, die in jüngster Zeit bereits Meldekanäle für anonyme Hinweise geschaffen haben, werden ihre Systeme aller Voraussicht nach den neuen Anforderungen anpassen müssen.

Auch die Behörden sollen künftig Meldekanäle für Hinweisgeber einrichten. Schutz versprechen die neuen EU-Vorgaben Hinweisgebern insbesondere vor Repressalien wie etwa beruflicher Zurücksetzung. Das soll sich auch auf Unterstützer wie Kollegen und Angehörige erstrecken. Unternehmen und Behörden sind künftig verpflichtet, binnen dreier Monate auf Missstands-Meldungen zu reagieren. In begründeten Ausnahmen haben Behörden auch bis zu sechs Monate Zeit, sich der inkriminierten Dinge anzunehmen.

Whistleblowerschutz wurde im deutschen Gesundheitsmarkt zuletzt etwa im Kontext des Skandals um gepanschte Zytostatikazubereitungen in NRW vermisst. Der Fall war nur aufgeflogen, weil der kaufmännische Leiter der involvierten Bottroper Apotheke Alarm geschlagen hatte. Weswegen er umgehend gekündigt wurde. (cw)

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