Compliance

Hinweisgeber sollen nichts zu fürchten haben

Die EU-Staaten haben unionseinheitliche Regeln zum Whistleblowerschutz beschlossen.

Veröffentlicht:

Brüssel. Der Ministerrat der Europäischen Union hat zu Wochenbeginn die Richtlinie 2018/0106 COD „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ beschlossen. Der Richtlinienentwurf war im April vorigen Jahres von der Kommission auf den Weg gebracht worden und erhielt im April dieses Jahres das Plazet des EU-Parlaments. Nach Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt der Union haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Da sich die Richtlinie unter anderem auch auf das Gesundheitswesen erstreckt, sind neben beispielsweise Krankenhäusern und Pflegeheimen auch größere Praxen und MVZ angesprochen. Denn Unternehmen ab 50 Mitarbeitern – oder ab zehn Millionen Euro Jahresumsatz – müssen künftig zuverlässig funktionierende und vor allem gefahrlose Meldewege für Hinweisgeber einrichten. Etliche Krankenhäuser, die in jüngster Zeit bereits Meldekanäle für anonyme Hinweise geschaffen haben, werden ihre Systeme aller Voraussicht nach den neuen Anforderungen anpassen müssen.

Auch die Behörden sollen künftig Meldekanäle für Hinweisgeber einrichten. Schutz versprechen die neuen EU-Vorgaben Hinweisgebern insbesondere vor Repressalien wie etwa beruflicher Zurücksetzung. Das soll sich auch auf Unterstützer wie Kollegen und Angehörige erstrecken. Unternehmen und Behörden sind künftig verpflichtet, binnen dreier Monate auf Missstands-Meldungen zu reagieren. In begründeten Ausnahmen haben Behörden auch bis zu sechs Monate Zeit, sich der inkriminierten Dinge anzunehmen.

Whistleblowerschutz wurde im deutschen Gesundheitsmarkt zuletzt etwa im Kontext des Skandals um gepanschte Zytostatikazubereitungen in NRW vermisst. Der Fall war nur aufgeflogen, weil der kaufmännische Leiter der involvierten Bottroper Apotheke Alarm geschlagen hatte. Weswegen er umgehend gekündigt wurde. (cw)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil zur Substitutionsbehandlung

Methadon-Praxis darf nicht beliebig erweitert werden

Bundessozialgericht 2025

Wieder mehr Neuzugänge beim BSG-Vertragsarztsenat

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Online-Umfrage

Sind Schwangere mit Vorerkrankungen in Deutschland gut versorgt?

Lesetipps
Ein Mann im Hintergrund nimmt einen Schluck von einem Drink. Im Vordergrund stehen vier Flaschen mit alkoholischen Getränken.

© Axel Bueckert / stock.adobe.com

Analyse des Trinkverhaltens

Wie lebenslanger Alkoholkonsum das Darmkrebsrisiko steigert

Nahaufnahme der Hände eines Labortechnikers mit einem Röhrchen mit einer Blutprobe darin aus einem Gestell mit anderen Proben.

© angellodeco / stock.adobe.com

Kasuistik

Massiv erhöhter CA-19-9-Wert weckt falschen Krebsverdacht