Höhere Entschädigungen für Phoenix-Gläubiger

KARLSRUHE (dpa). Die rund 30.000 Phoenix-Gläubiger können mit höheren Entschädigungen rechnen.

Veröffentlicht:

Die Provisionsansprüche des betrügerischen Wertpapierhändlers dürften nicht gegengerechnet werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.

Die 2005 pleitegegangene Phoenix Kapitaldienst GmbH habe "aufgrund ihres grob vertragswidrigen Verhaltens ihren Provisionsanspruch verwirkt", heißt es in der Entscheidung.

Bei einem der größten Wertpapierbetrügereien in Deutschland waren vor allem Kleinanleger um zusammengerechnet 600 Millionen Euro geprellt worden.

Az.: XI ZR 67/11

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview zur Bräunungssucht

Gebräunte Haut: Wann eine Tanorexie dahinter steckt

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Positiver Schwangerschaftstest: Manche Frauen fürchten sich stark vor diesem Moment. Gedanken an eine Schwangerschaft und/oder Geburt lösen bei ihnen panische Angst aus.

© globalmoments / stock.adobe.com

Spezifische Angststörung

Was ist eigentlich Tokophobie?