Direkt zum Inhaltsbereich

Gesetzliche Unfallversicherung

Hohe Hürden für COVID-Anerkennung als Arbeitsunfall

Eine COVID-Erkrankung kann ein Arbeitsunfall sein. Dazu muss die Infektion aber zweifelsfrei am Arbeitsplatz stattgefunden haben.

Veröffentlicht:

Konstanz. Die vielen Coronainfektionen stehen der Anerkennung einer solchen Infektion als Arbeitsunfall nicht generell entgegen. Die Hürden hierfür sind aber hoch, wie aus einem aktuell verkündeten Urteil des Sozialgerichts Konstanz hervorgeht. Danach reicht die zeitliche Nähe zur Infektion eines Kollegen aber nicht aus, wenn die Arbeitnehmerin beispielsweise auch für ihre Familie eingekauft hat.

Die Klägerin ist Industriekauffrau in einem Handwerksbetrieb mit 14 Beschäftigten. Mitte April 2021 wurde dort ein Mitarbeiter positiv auf Corona getestet. Zwei nächte darauf spürte auch die Klägerin erste Symptome, ein späterer Test fiel „positiv“ aus. Nach eigenen Angaben leidet sie bis heute an den Folgen der Erkrankung wie Kopfschmerzen, Müdigkeit und einer Einschränkung des Geruchs- und Geschmackssinns.

Die Berufsgenossenschaft erkannte dies jedoch nicht als Arbeitsunfall an – zu Recht, wie nun das Sozialgericht Konstanz entschied. Zwar sei die Anerkennung einer Coronainfektion als Arbeitsunfall durchaus möglich. Das Argument der Berufsgenossenschaft, angesichts der vielen Fälle sei dies eine „Allgemeingefahr“, ließ das Gericht nicht gelten. Hier sei es aber nicht hinreichend wahrscheinlich, dass die Klägerin sich während der Arbeit infiziert hat.

Für eine Infektion am Arbeitsplatz spreche die zeitliche Abfolge. Die Industriekauffrau arbeite zwar überwiegend in ihrem Büro, habe aber mehrfach am Tag Kontakt zu dem zeitlich vor ihr infizierten Kollegen gehabt. Dabei hätten allerdings beide eine medizinische Maske getragen.

Gleichzeitig habe aber auch die Möglichkeit einer Infektion im privaten Bereich bestanden, betonten die Richter. Die Infektion der Klägerin sei während der zweiten Covid-19-Welle in einer Zeit mit hohen Fallzahlen erfolgt. Wie üblich, habe die Klägerin auch in dieser Zeit für ihre vierköpfige Familie eingekauft. (mwo)

Sozialgericht Konstanz, Az.: S 1 U 452/22

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Urteil: Krankenkasse muss keine Skiprothese bezahlen

Das könnte Sie auch interessieren
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Schutzmechanismus entdeckt?

Warum Krebs im Herzen selten vorkommt

Lesetipps
Eine Frau hat einen kleinen Ventilator in der Hand.

© Marcus Brandt/dpa

Auf einen Blick

Unsere Beiträge zum Thema Hitze in der Übersicht

Darstellung einer Lunge: Farbige 3D-Computertomographie (CT) in axialer Ebene bei interstitieller Lungenerkrankung (ILD).

© K.H. Fung / Science Photo Library

Warnzeichen trockener Reizhusten

Wenn bei Rheuma die Lunge knistert

Eine bleibende Diskussion: Betablocker nach Herzinfarkt.

© Jakub Krechowicz / Stock.adobe.com

Pro & Contra

Betablocker nach Herzinfarkt – Standard oder Einzelfallentscheidung?