Honorarbescheide in Hessen sind rechtswidrig
MARBURG(eb). In Hessen hat das Sozialgericht Marburg Honorarbescheide ab dem zweiten Quartal 2005 für rechtswidrig erklärt. Anlass dafür sind Honorarkürzungen sowie die unzulässige Einbeziehung von Leistungen in die Regelleistungsvolumina.