"Honorarreform schickt Ärzte ins Hamsterrad"

Ins Hamsterrad fühlen sich viele Ärzte durch die Honorarreform getrieben.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:
Akupunktur erhält ab 2009 zwar mehr Punkte, mehr Geld springt dennoch für Ärzte nicht raus.

Akupunktur erhält ab 2009 zwar mehr Punkte, mehr Geld springt dennoch für Ärzte nicht raus.

© Foto: imago

Kritisch werden von den Hausärzen besonders die Zusatzbudgets für die so genannten qualitätsgebundenen Leistungen gesehen (siehe Kasten unten). Die Fallwertzuschläge für Sonografie und Co. belasten zwar nicht das reguläre Regelleistungsvolumen. Aber die Zusatzbudgets, so formulierte es Dr. Ludger Beyerle in seiner Kolumne für die "Ärzte Zeitung" treffend, müssen mit abgesenktem Punktwert erarbeitet werden. Die Folge: Um auf das gleiche Honorar zu kommen, müssen Ärzte noch mehr Leistungen erbringen als vorher. "Willkommen im Hamsterrad des EBM 2009", kommentierte Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner Berichten zufolge die Honorarreform.

Bei einem Punktwert von 3,5 Cent wird die Spirometrie (EBM-Ziffer 03330, 170 Punkte) beispielsweise mit 5,95 Euro honoriert - ein Dumping-Preis, wie nicht nur Ärzte in Westfalen-Lippe finden. Wollte eine 1000-Scheine-Praxis ihr Zusatzbudget für Spirometrie ausschöpfen, müsste sie im Quartal 168 spirografische Untersuchungen vornehmen. Praktisch unmöglich, heißt es.

Um einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass generell nur noch der Orientierungswert von 3,5001 Cent gilt, wurden für einige Leistungen die Punktzahlen deutlich angehoben.

So geschehen zum Beispiel bei Akupunktur. Statt 510 Punkte gibt es für die EBM-Ziffer 30791 ab dem kommenden Jahr 600 Punkte.

In Hessen machen Ärzte dennoch keinen Schnitt. Denn 4,45 Cent pro Punkt erhielten die Niedergelassenen hier bisher für die Akupunktur. Summa summarum machte das 22,69 Euro für die Ziffer 30791. Ab 2009 werden es wegen des Punktwertes von 3,5 Cent nur noch 21 Euro sein. Ein Verlust von knapp acht Prozent.

Auch der organisierte Notfalldienst und die Prävention wurden durch den Bewertungsausschuss punktemäßig aufgepeppt. In KVen wie Baden-Württemberg, wo diese Leistungen besonders hoch vergütet wurden, wird das für die Ärzte kein Trost sein. 15 Prozent Verlust rechnete die KV etwa für Leistungen des organisierten Notdienstes aus.

Fallwertzuschläge

Zusätzliche Honorarvolumen gibt es im hausärztlichen Bereich für folgende qualitätsgebundene Leistungsbereiche:

  • Sonografie (33000 bis 33002, 33010 bis 33012, 33040 bis 33044, 33050 bis 33052, 33060 bis 33062, 33076, 33080, 33081,33090 bis 33092): 3,50 Euro Fallwertzuschlag
  • Psychosomatik (35100, 35110): 3 Euro Fallwertzuschlag
  • Prokto-/Rektoskopie (03331): 1 Euro Fallwertzuschlag
  • Kleinchirurgie (02300 bis 02302): 1,50 Euro Fallwertzuschlag
  • Ergometrie (03321): 1,50 Euro Fallwertzuschlag
  • Langzeit-EKG (03322): 1 Euro Fallwertzuschlag
  • Langzeit-Blutdruckmessung (03324): 1 Euro Fallwertzuschlag
  • Spirometrie (03330): 1 Euro Fallwertzuschlag
  • Chirotherapie (Abschnitt 30.2 EBM): 1 Euro Fallwertzuschlag

Lesen Sie dazu auch: Möglichkeiten zur Erhöhung des Budgets Alles klar? Prüfpunkte beim RLV-Bescheid

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