Hersteller fordern

Hürden für Telekardiologie jetzt abbauen

Die telemedizinische Funktionsprüfung implantierter Herzinsuffizienz-Therapiesysteme könnte Infektionsrisiken senken.

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Berlin. Während der Coronakrise werden mit einem Mal Fernkontakte in einem Ausmaß Wirklichkeit, das mancher zuvor nicht für möglich hielt – auch in der ambulanten medizinischen Versorgung.

Davon erhoffen sich die Anbieter von Herzrhythmus-Implantaten eine Chance für die telemedizinische Funktionsanalyse. Die im Medizintechnikverband BVMed zusammengeschlossenen Hersteller plädieren an den Gesetzgeber, jetzt einheitliche Regeln zur Kostenübernahme in der GKV zu erlassen.

Telemedizinische Funktionsanalysen bei Patienten mit einem implantierten Defibrillator (ICD) oder einem System zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT) sind im EBM zwar abgebildet (GOP 13574 und GOP 13576).

Verband nennt zwei Gründe

Gleichwohl fällt die Leistungsanforderung seit Jahren mau aus. Aktuell werden laut BVMed „weniger als 20 Prozent aller ICD- und CRT-Patienten in Deutschland mit Telemedizin betreut, obwohl die telemedizinische Funktionsanalyse eine Kassenleistung und in den kardiologischen Behandlungsleitlinien verankert ist“.

Zwei Gründe nennt der Verband als Erklärung: einmal die uneinheitliche Kostenerstattung der Übertragungstechnik und zum zweiten die Tatsache, dass Hochschulambulanzen nicht nach EBM abrechnen.

Kassen, die rund ein Drittel aller gesetzlich Versicherten repräsentieren, übernähmen derzeit nicht die Kosten der technischen Infrastruktur zur Datenübertragung an eine kardiologische Praxis, erläutert BVMed-Sprecher Manfred Beeres. Für Vertragsärzte ergäben sich daraus erhebliche Unsicherheiten, wer am Ende zahlen muss, was den Zuspruch zur telemedizinischen Nachsorge nicht gerade fördere.

Zudem würden häufig schwerer erkrankte Patienten in Hochschulambulanzen versorgt. Dort sei jedoch der persönliche Arzt-Patientenkontakt zur Implantat-Nachsorge „zwingend vorgeschrieben“; Telemedizin bleibe den Hochschulen in dieser Hinsicht verwehrt.

Regierung soll für Rechtssicherheit sorgen

In Deutschland gibt es nach Schätzungen des BVMed rund 200. 000 ICD- und CRT-Implantat-Träger, deren Geräte noch nicht telemedizinisch kontrolliert werden. Würden drei der vier jährlichen Präsenztermine zur Nachsorge im digitalen Fernkontakt erbracht, entlaste das Praxen um über eine halbe Million Patientenbesuche, rechnet der Verband vor.

Forderung der Branche: Die Regierung solle für Rechtssicherheit sorgen und die kasseneinheitliche Kostenerstattung des Transmitters anordnen. Idealerweise wäre auch den Hochschulambulanzen die Nachsorge im Fernkontakt zu erlauben.

Gleichzeitig sagen die Hersteller vollumfängliche Technik-Einrichtung auf Arzt- und Patientenseite sowie zusätzliche Schulungen und Services zu. (cw)

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