Vergütung

Hybrid-DRG: SpiFa fordert pragmatische Abrechnungs-Lösung

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands appelliert an die gemeinsame Selbstverwaltung, sich auf eine bürokratiearme Umsetzung bei den Hybrid-DRG zu verständigen. Auch der AOP-Katalog müsse schnell erweitert werden.

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Berlin. Seit einem Monat ist die Rechtsverordnung in Kraft, mit welcher ausgewählte Leistungen sektorengleich vergütet werden sollen. Wie diese konkret abgerechnet werden können, ist allerdings noch unklar. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) appelliert in einer Mitteilung von Montag an die gemeinsame Selbstverwaltung, sich zügig auf eine pragmatisch orientierte und für die Ärztinnen und Ärzte bürokratiearme Umsetzung zu verständigen.

„Wenn die neue Hybrid-DRG-Verordnung und das Ambulantisierungsvorhaben nicht zum Rohrkrepierer werden sollen, müssen die Verhandlungspartner der gemeinsamen Selbstverwaltung nun rasch zu einer Lösung kommen,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. Es dürfe sich auf keinen Fall dasselbe Szenario wie bei den Verhandlungen über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) wiederholen.

Selbstverwaltung muss Regeln erarbeiten

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte die Rechtsverordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung erst kurz vor dem Jahreswechsel in Kraft gesetzt, allerdings ohne zugehörige Abrechnungsbestimmungen. Stattdessen ist nun die gemeinsame Selbstverwaltung mit der Erarbeitung von Regeln zur Abrechnung beauftragt.

Mehr Tempo fordert Heinrich auch bei der anstehenden Erweiterung des Leistungskataloges. Im von SpiFa und seinen Mitgliedsverbänden erstellten Katalog fänden sich mehr als 5.000 Leistungen, die ambulantisierbar seien, heißt es in der Mitteilung. In dieser Rechtsform stecke großes Potenzial für einen deutlichen Wandel in der Gesundheitsversorgung. Auch das Belegarztwesen werde dadurch neuen Auftrieb erfahren: Belegärztinnen und Belegärzte versorgten seit jeher sektorenübergreifend, daher würden sie in der Rechtsverordnung auch ausdrücklich benannt. (eb)

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