Hörsturz

IGeL-Kritiker zweifeln an Kortisongabe

Veröffentlicht:

BERLIN. Die auf Selbstzahlerbasis in Arztpraxen angebotene Gabe von Glukokortikoiden bei Hörsturz, darunter Kortison, ist nicht wirklich hilfreich.

Zu diesem Ergebnis kommt die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDS) betriebene Online-Plattform IGeL-Monitor. Das Team des IGeL-Monitors sei der Frage nachgegangen, was man aktuell über Nutzen und Schaden der systemischen Glukokortikoid-Gabe beim Hörsturz weiß.

Ergebnis: Die analysierten Übersichtsarbeiten kämen übereinstimmend zu dem Schluss, dass die bislang vorliegenden Studien keinen Effekt der Behandlung zeigten.

Insgesamt bewertet der IGeL-Monitor "Glukokortikoide beim Hörsturz" deshalb als "tendenziell negativ". (maw)

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Kommentare
Hildegard Fuchs 10.07.201509:58 Uhr

IGeL bei Hörsturz

Hier wurde doch wieder einmal etwas ganz falsch verstanden! Was sind IGeL? Nämlich ärztliche Leistungen auf Verlangen des Patienten OHNE MEDIZINISCHE INDIKATION! Bei einem Hörsturz liegt definitiv eine medizinische Indikation vor, d. h. hier darf dem Patienten keine Wunschleistung "aufs Auge gedrückt" werden! Wenn Glucocorticoide als Therapieversuch (fraglich off label) gegeben werden, liegt das ausschließlich im Verantwortlichkeitsbereich des Arztes, denn der Patient kann hier keine Verlangensleistung ohne medizinische Notwendigkeit anfordern! Somit scheidet die ganze IGeL-Diskussion in diesem und ähnlichen Fällen grundsätzlich aus, was zur Folge hat, dass dem Patienten daraus weder die vertragsärztliche Versorgung im üblichen Rahmen verweigert werden darf noch die entstehenden Kosten auf "Selbstzahlerbasis" berechnet werden können.
Hildegard Fuchs

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