Phytotherapie
Immer auf dem neusten Stand
BERLIN. Die Website www.zukunft-phytotherapie.de liefert Wissenswertes und Aktuelles zur Pflanzenheilkunde in Deutschland, teilt die Arbeitsgemeinschaft "Zukunft Phytotherapie" mit.
Dazu gehören Zusammenfassungen der Gesetzeslage etwa zur GKV-Erstattung oder Beispiele der Einsatzmöglichkeiten der Phytotherapie. Es gibt Adressenlisten von Kliniken mit naturheilkundlichen Abteilungen oder Linklisten, die Ansprechpartner zusammenfassen - unter anderem aus Forschung und Lehre, wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Institutionen oder Verbänden.
Weiterhin wird die Handhabung des Grünen Rezepts dargestellt oder aufgezeigt, welche Optionen der Fort- und Weiterbildung Health Professionals in der Phytotherapie es gibt. (eb)







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


