In Hessen formiert sich breites Bündnis gegen die Kodierung
Kammer, KV und Verbände sind sich einig: Hier werden Praxisressourcen verschwendet.
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In Hessen zeichnet sich ein breites Bündnis gegen die Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) ab.
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FRANKFURT/MAIN (ine). In Hessen zeichnet sich ein breites Bündnis gegen die Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) ab. KV, Ärztekammer, Psychotherapeuten und Hausärzteverband sehen den Patientenschutz gefährdet. Und auch die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) schließt sich den Protesten an.
"AKR - Nein Danke!": So lautete die Botschaft auf einer Diskussionsrunde der KV am Montagabend in Frankfurt am Main. Die Ärztevertreter waren sich einig, dass die zusätzliche Dokumentation zu Nachteilen für Patienten und zu einem erhöhten Arbeitsaufwand in den Praxen führt.
Mindestens zehn Prozent der Arbeitszeit müssten Ärzte für die Kodierung aufbringen, sagte der Hausarzt Dr. Wolf Eckert aus Wöllstadt. Ärztekammer-Chef Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach pflichtete ihm bei: "Es ist unverantwortlich, was da an Zeitressourcen verbraucht wird."
Klare Worte fand auch sein Kollege Jürgen Hardt, Präsident der Landeskammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinderpsychotherapeuten. Bei den neuen Richtlinien handele es sich um eine "kulturelle Pathologie". Er rief dazu auf, die Patienten in den Praxen über die AKR und die Folgen aufzuklären.
Die Weitergabe differenzierter Diagnosen an die Kassen kritisierte auch DGVP-Präsident WolframArnim Candidus. Patienten müssten über diese Datentransfers und die möglichen Folgen - etwa der Weitergabe der Diagnosen an Lebensversicherer - Bescheid wissen. Er plädierte für ein breites Bündnis, um die Einführung der Richtlinien zu verhindern.
Die KV Hessen hat in einer Resolution erneut gefordert, dass die Einführungsphase der AKR verlängert und die bestehenden handwerklichen Mängel beseitigt werden.
Erst am Montag hatte die KBV in Berlin angekündigt, dass die neuen Richtlinien für Hausarzt-Praxen nur bedingt geeignet seien (wir berichteten). Die ICD-10 sollen deshalb um einen Symptomschlüssel ergänzt werden.