Namensgebung

Inkasso hat nichts mit Vorsorge zu tun

Veröffentlicht:

HAMM. Ein Inkassounternehmen ist kein Vorsorgeinstitut: Der Name "Deutsches Vorsorgeinstitut" ist deshalb unzulässig, befand kürzlich das Oberlandesgericht Hamm. Er suggeriere vielmehr "ein medizinisch-wissenschaftliches Geschäftsfeld". Damit wies das OLG ein Unternehmen aus Paderborn ab, das vor allem mit Forderungseinzug sein Geld verdient. Es will seinen bisherigen Namen aufgeben und sich in "Deutsches Vorsorgeinstitut" umbenennen. Das Amtsgericht Paderborn verweigerte einen entsprechenden Eintrag ins Handelsregister.

Zu Recht, wie nun das OLG Hamm entschied. Der Begriff "Institut" werde häufig von Universitäten verwendet. Die Öffentlichkeit verstehe darunter eine staatliche oder staatlich geförderte Einrichtung mit wissenschaftlichem Personal. Den Einwand, an jeder Straßenecke gebe es ein "Wellness- oder Kosmetikinstitut", ließ das OLG nicht gelten. Privatunternehmen könnten den Begriff "Institut" durchaus verwenden – aber nur mit einem Zusatz, der deutlich mache, "dass es sich nicht um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende Einrichtung handelt". Das gelte etwa auch für ein Beerdigungs-, Schönheits-, Heirats- oder Kreditinstitut.

Im verhandelten Fall trage der Zusatz "Vorsorge" noch zusätzlich zur Verwirrung bei. Das tatsächliche Geschäftsfeld werde nochmals verschleiert "und stattdessen ein medizinisch-wissenschaftliches Geschäftsfeld der Gesellschaft suggeriert". Auch der Begriff "Deutsches" führe zu einer Täuschung, so das OLG, weil das Unternehmen nicht bundesweit tätig sei. (mwo)

Oberlandesgericht Hamm

Az.: 27 W 179/16

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Influencer-Marketing für Nahrungsergänzungsmittel

foodwatch beklagt „wilden Westen der Gesundheitswerbung“

EU-Pharma Agenda – Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Impulse für die Arzneimittelversorgung aus Patientenperspektive

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Netzwerk-Metaanalyse von 139 Studien

Gonarthrose: Viele Optionen, doch nur wenige funktionieren

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lesetipps
Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung