Integrierte Versorgung birgt für Gemeinschaftspraxen Steuerfalle
KÖLN (iss). Verträge zur integrierten Versorgung können vor allem für Ärzte, die sich in Gemeinschaftspraxen zusammengeschlossen haben, zum steuerlichen Stolperstein werden. Darauf weist der Steuerberater Dr. Rolf Michels aus Köln hin.